Sie befinden sich hier:

Corona-Spannungen mit Nachbarländern – europapolitisch betrachtet.

Wie würden sich die Corona-Spannungen mit Nachbarländern auswirken, wenn in der Schweiz am 7. März 2021 über das Institutionelle Rahmenabkommen (InstA) abgestimmt würde, zusätzlich zu Burkainitiative, elektronischen Identifizierungsdiensten und Wirtschaftsabkommen mit Indonesien? Man neigt vielleicht zur Antwort: In vielen Proteststimmen gegen das InstA. Aber so sicher ist das nicht.

Vorab: Wir werden am 7. März 2021 nicht über das InstA abstimmen. Wenn die definitive Stellungnahme der EU vorliegt, und das wird irgendwann nächstes Jahr sein, muss der Bundesrat entscheiden, ob er das Verhandlungsergebnis dem Parlament vorlegt. Nach verbreiteter Auffassung wird er dies tun, weil er die Verantwortung für ein allfälliges Nein dem Parlament übertragen will. Aber auch dies ist nicht ganz sicher. Wenn Bundesrätin Sommaruga und Bundesrat Berset im Gespräch mit den Gewerkschaften zur Überzeugung gelangen, dass diese hart bleiben, können sie durchaus zur Ansicht gelangen, ein Antrag ans Parlament wäre ein Tun-als-Ob, und die Regierung müsse die Konsequenz aus den Mehrheitsverhältnissen, die sich über Jahre herausgebildet haben, selber ziehen.

Wenn es nächstes Jahr zu einer parlamentarischen Beratung des InstA kommt, ist mit einer Volksabstimmung allenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen. Sie müsste wohl durch ein fakultatives Staatsvertragsreferendum (Volksmehr) ausgelöst werden, denn die verfassungsmässig Voraussetzung für ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum (Volks- und Ständemehr) wird wohl nicht als gegeben betrachtet, es sei denn, die SVP gewinne genügend rotgrüne Unterstützung für ihre unhaltbare Auffassung, der Abschluss des InstA komme einem Vorentscheid über den Beitritt zu EU gleich.

Zurück zur Ausgangsfrage: Wenn es zur Abstimmung kommt – wie könnten sich die Corona-Spannungen mit den Nachbarländern auswirken? Viele werfen sich jetzt in Abwehrpose. Der Präsident des Wirteverbands, Casimir Platzer, hat sogar das Wort „Wirtschaftskrieg“ in den Mund genommen (Link).

Abstimmungskämpfe führen immer wieder erstaunliche Klärungen herbei. Eine solche Klärung kann durchaus auch von der Feststellung ausgehen, dass die Schweiz wegen Corona nicht mit der EU, sondern mit Nachbarländern im Konflikt ist. Wenn die Nachbarländer Druck auf die Schweiz machen, ist dies kein Grund, die Beziehungen zum übrigen Europa zu verschlechtern. Im Gegenteil. Das Konfliktpotenzial mit den direkten Nachbarn ist das grösste. Das ist im Privatleben und in den Staatenbeziehungen so. Im 19. und 20. Jahrhundert, bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs, waren die Beziehungen zu den Nachbarländern für die Schweiz immer wieder schwierig, zeitweilig höchst gefährlich. Die Einbindung der Nachbarländern in eine Europäische Union ist im Interesse der Schweiz. Je schlechter die Beziehungen der Schweiz zu Nachbarländern, desto wichtiger die Beziehungen zu den andern Teilen Europas.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

*Nie wieder!“ Der Verfassungsschutz erfüllt seine gesetzliche und historische Pflicht

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutzes stellt fest, dass die AfD gesichert rechtsextrem sei, und dies nicht nur in einzelnen Bundesländern, sondern als gesamtdeutsche Partei. Damit erfüllt er seine gesetzliche und historische Pflicht. Aber nur die demokratischen, rechtsstaatlichen, freiheitlichen Parteien können einen weiteren Wiederaufstieg des Rechtsextremismus verhindern.

Weiterlesen »