Eine Partei – im vorliegenden Fall die Union – kann nicht verhindern, dass sie für einen Antrag die Unterstützung einer bestimmten anderen Partei bekommt. Dies kann mit dem Vorwurf an die Union nicht gemeint sein. Vorwerfbar ist, wenn der Antrag problematische Substanz aus dem Programm der verpönten Partei enthält. Diskussionsthema kann auch sein, ob sich die Union zu wenig bemühte, ihren Antrag durch eine Verständigung mit einer anderen Partei mehrheitsfähig zu machen. Aber damit stellt sich auch die Frage, ob diese andere Partei – die SPD oder die Grünen – ihrerseits ungenügende Verhandlungsbereitschaft zeigte.
Die Brandmauer ist noch nicht gefallen, denn ihre Substanz besteht darin, die AfD von Regierungsmacht fernzuhalten. Allerdings ist eine Dynamik möglich, die der AfD direkt oder indirekt Regierungsmacht gibt. Wenn der soeben eingetretene Vorfall ein Vorbote längerfristiger Unfähigkeit der verfassungstreuen Parteien zu Verständigung ist, und sich solche Vorgänge wiederholen, kann die AfD beginnen, Bedingungen für ihre Zustimmung zu stellen. Es wird jetzt auch vorstellbar, dass nach der Bundestagswahl eine mehrheitsfähige Koalition verfassungstreuer Parteien mit der Union unmöglich wird, weil sich die Positionen als unvereinbar erweisen. Eine Minderheitsregierung der Union wäre dann wohl immer wieder auf AfD-Stimmen angewiesen.
Kanzlerkandidat Merz wird in den verbleibenden Wahlkampf-Wochen beteuern, dass er die AfD von Regierungsmacht fernhalten werde. Müssen die Wählerinnen und Wähler befürchten, dass nach den Wahlen eine Entwicklung wie in Österreich eintritt?