Ein SVP-Kantonsrat aus dem Kanton Schaffhausen verbreitet am 6.3.24 bei X (vormals Twitter) diesen Post: “Bilaterale3 bedeutet mehr Leid für Tiere, denn das Schweizer Transitverbot von Lebendtieren würde durch die automatische EU-Rechtsübernahme aufgehoben.” (Link)
Wem an einer vertraglichen Absicherung eines möglichst hindernisfreien Zugangs der Schweiz zu den Märkten und Kooperationen im Raum der Europäischen Union gelegen ist, tut gut daran, sich früh mit diesem Aspekt zu befassen, und wohl auch mit ökologischen Einwänden, mit denen die GegnerInnen Unterstützung suchen könnten.
Nehmen wir an, dass die Tierhaltung der schweizerischen Landwirtschaft im europäischen Vergleich besonders tierfreundlich ist. Dann ist dies eine Rechtfertigung für vergleichsweise hohe Produktepreise, deren weitere Erhöhung von bäuerlicher Seite gefordert wird, und für Bundesbeiträge. Aber der Ertrag dieser relativ teuren Produkte hängt von der Kaufkraft der Kundinnen und Kunden ab, und die Landwirtschaftssubventionen werden aus Steuererträgen finanziert.
Die Kaufkraft zum Erwerb relativ teurer Lebensmittel und die Steuererträge zur Finanzierung von Agrarsubventionen sind Voraussetzung für eine starke Schweizer Landwirtschaft, welche ihre Tiere artgerecht und rücksichtsvoll hält. Deshalb ist auch der Tierschutz daran interessiert, dass weiterhin möglichst viele schweizerische Produkte und Dienstleistungen aller Branchen in Europa verkauft werden. Daraus resultieren Kaufkraft und Steuererträge.