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Bilaterale III und direkte Demokratie

Referenden gegen Rechtsübernahme wären möglich, sinnvoll und würden zweifellos auch ergriffen. Die Stimmberechtigten müssten dann wählen zwischen den Folgen des konkreten Rechts, um dessen Übernahme es geht, und den Folgen der begrenzten Gegenmassnahmen der EU. Eine zumutbare Entscheidung. Widerspruch gegen Äusserungen von alt Bundesrätin Calmy-Rey und „SonntagsZeitung“-Chefredaktor Rutishauser.

Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Interview mit dem ideell SVP-nahen Redaktor Rico Bandle in der SonntagsZeitung vom 23.2.25:

„Mir scheint der institutionelle Preis aber hoch. Wir müssten zum Beispiel dynamisch die Entwicklungen des europäischen Rechts übernehmen. Wir könnten zwar nach wie vor das Referendum ergreifen und dann darüber abstimmen, wüssten aber nicht, was bei einem Nein passiert. Die EU könnte die Schweiz dann bestrafen. Wenn man uns sagt: Ihr könnt abstimmen, aber wir werden euch bestrafen, wenn ihr Nein sagt, welchen Sinn hat es dann, ein Referendum abzuhalten?“

Arthur Rutishauser, Chefredaktor der „SonntagsZeitung“, geht in seinem Editorial, Calmy-Rey unterstützend, noch weiter: „Ist der Preis für die Einigung mit der EU nicht zu hoch, wenn in Zukunft die Schweiz EU-Recht de facto nachvollziehen muss und die direkte Demokratie in wichtigen Gebieten abgeschafft wird?“

Die direkte Demokratie würde durch die Bilateralen III NICHT abgeschafft, auch nicht „in wichtigen Gebieten“. Denn ein Referendum hat Sinn, wenn die Gegner des Rechts, um dessen Übernahme es  geht, überzeugt sind, dass deren Nachteile grösser sind als die Nachteile einer zu erwartenden Reaktion der EU. Und das Referendum wird Erfolg haben, wenn sich eine Mehrheit der Stimmenden von dieser Abwägung überzeugen lässt. Wobei ins Gewicht fallen wird, dass die in den Bilateralen III vorgesehene Streitregelung die Gegenmassnahmen in Grenzen hält.

Unausgesprochen erwarten die so argumentierenden Kreise von der anderen Vertragspartei, der EU, dass sie einseitigen Widerruf einer vertraglich eingegangenen Verpflichtung durch die Schweiz einfach so hinnimmt. Würde dies die Schweiz hinnehmen? Würden dies die Gegner der Bilateralen III in ihren geschäftlichen und privaten Vertragsbeziehungen hinnehmen?

Wegen der Möglichkeit, dass ein erfolgreiches Referendum zu einer Gegenmassnahme der EU führt, wird uns nun also eingeredet, wir sollten wir uns gleich selbst „bestrafen“ – und viel umfassender -, indem wir durch die Ablehnung der Bilateralen III die Verschlechterung des vertraglich gesicherten Zugangs zu den europäischen Märkten und Kooperationen einleiten?

Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass die Bilateralen III, sofern Bundesrat und Parlament diesmal eine Abstimmung wagen, nicht nur auf den Widerstand der SVP, ihr nahe stehender Teile anderer Parteien und zweier Unternehmergruppen, sondern auch der „SonntagsZeitung“, vielleicht sogar weiterer Tamedia-Redaktionen stossen werden.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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