Schweizer Lebenslüge „Zauberformel“-Konkordanz
Das drohende Scheitern der vertraglichen Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zur EU würde zum nächsten Augenöffner.
Das drohende Scheitern der vertraglichen Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zur EU würde zum nächsten Augenöffner.
Die Verhandlungsmandate des Bundesrates und der EU-Kommission sehen für die Streitbeilegung einen Rechtsweg mit einem Schiedsgericht vor. Das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der EU kennt dies nicht. Ein Rechtsweg mit Schiedsgericht hätte den Niedergang von „Stahl Gerlafingen“ verhindern können.
Organisationen, denen ein möglichst hindernisfreier Zugang zu den Märkten und Kooperationen in Europa wichtig ist, haben am Dienstag, 2. April 2024, eine Volksinitiative vorgestellt. Sie stellt sicher, dass Volk und Stände in etwa drei Jahren einen Grundsatzentscheid über die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten fällen können – auch wenn sich Bundesrat, Parlament, Verbände und Gewerkschaften nicht auf die Vorlage von Verträgen und flankierenden Massnahmen einigen könnten.
Propagandakrieg / Gefährdete Bilaterale / SVP-Radikalisierung / Nach dem AHV-Entscheid / „Bürgerlich“ / Geisteswissenschaften / Verdrängte CH-Kultur
Die Regierung der Schweiz wird nach einem System zusammengesetzt, das seit seiner Schaffung als „Zauberformel“ und „Konkordanz“ beschönigt wird. Es sollte dazu beitragen, dass die Schweiz trotz direkter Demokratie regierungsfähig ist. Aber wie der erneute Radikalisierungs-Schub der SVP zeigt, bewirkt es das Gegenteil.
Gut möglich, dass es nach Abschluss der Verhandlungen mit der EU zu einem erfolgreichen Energieschub all jener kommt, denen guter Zugang der Schweiz zu den Märkten und Kooperationen im EU wichtig ist. Aber wenn nicht? Wenn SVP, Nahestehende und Gewerkschaften die Verhandlungsergebnisse tatsächlich versenken?
Wenn das Ergebnis der Verhandlungen, die die Schweiz jetzt mit der EU führt, eine Unterwerfung, ein Kolonialvertrag, eine Knebelung sein soll – was ist dann die EU-Mitgliedschaft? Ringier-Kolumnist Frank A. Meyer geht der Frage anhand von Staaten nach, die Mitglieder der EU sind.
Die Erwartung breitet sich aus, dass das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU an der Urne scheitern werde. Dies legt eine Doppelstrategie nahe: Die Überzeugungsarbeit stärken und einen konkreten Plan B für den Gang in den Drittlandstatus erarbeiten.
„In der kleinen Kammer (…) ist die FDP-Delegation grossmehrheitlich bürgerlich“, schreibt NZZ-Bundeshausredaktor David Biner auf der Frontseite der NZZ vom 14.3.24. – Nicht grad „täglich grüsst das Murmeltier“, aber immer mal wieder wird die mässig ergiebige Diskussion neu entzündet um den Anspruch auf Bürgerlichkeit und Versuche, sie abzuerkennen.
Die Normen der Schweizerischen Bundesverfassung sind doppelt legitimiert: Durch das Volksmehr und das Ständemehr. Umso erstaunlicher ist, dass sie überhaupt nicht vor Missachtung durch das Parlament geschützt sind. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit würde dies ändern, aber deren Einführung lehnte das Parlament mehrmals ab.
Regierungen von Demokratien, die die Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit garantieren und Opposition zulassen, müssen jederzeit damit rechnen, dass die Behauptungen, die sie verbreiten, Recherchen ausgesetzt sind, kritisch beurteilt, kontrovers diskutiert werden. Diktaturen hingegen können gegenüber ihrem Volk und der Weltöffentlichkeit behaupten, was sie wollen – aber sie verdienen deshalb grundsätzlich kein Vertrauen.
Vier starke Seiten in der „NZZ am Sonntag“ (10.3.24), eingeführt durch Peer Teuwsen, Leiter des Ressorts Kultur:
„Ausgerechnet in den Studienfächern, die kritisches Denken und Differenzierung schulen, sinken die Studienzahlen. Das dürfte für die Schweiz dramatische Konsequenzen haben. (…)“