Vorab das Zitat aus dem Interview mit Bundesrat Berset in der „SonntagsZeitung“ vom 5.4.2020, S. 15:
„Wir alle sind stolz, dass wir gemeinsam bisher viel Selbstverantwortung, Disziplin und Rücksichtnahme gezeigt haben. Bei uns gibt es keine Ausgangssperre. Wir haben harte Massnahmen für die Bevölkerung und die Wirtschaft akzeptiert und umgesetzt. Der Bundesrat möchte diesen Schweizer Weg weitergehen. Aber klar: Er analysiert ständig die Situation und was allenfalls angepasst werden muss. Es geht um die Balance, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und gleichzeitig möglichst wenig Schaden für die Gesellschaft zu bewirken.“
Aber denken wir trotzdem schon einmal vollzugsorientiert:
Eine Ausgangssperre teilt die Bevölkerung: In eine eingesperrte Mehrheit, eine versorgende Minderheit und eine kontrollierende und strafende Minderheit.
Die versorgende Minderheit:
Wenn die Mehrheit der Bevölkerung wirklich nicht mehr aus dem Haus darf – wer bringt dann die Nahrungsmittel und die andern Güter des täglichen Bedarfs? Werden einige Mitarbeitende des Geschäfts oder des Restaurants, das auf Hauslieferdienst umgestellt hat, vom Ausgehverbot ausgenommen? Wer entscheidet dies, wann, nach welchen Kriterien? Generell oder auf Antrag? Hat der Zivilschutz die Kapazität, Hauslieferdienst zu leisten?
Die kontrollierende und strafende Minderheit:
Ein Verbot ist immer nur so wirksam wie die Glaubwürdigkeit und Griffigkeit seiner Sanktionen. Und diese hängt nicht primär von der Höhe der Strafen ab, sondern von der Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Also: Wenn man die Mehrheit von uns einsperren will, muss die Minderheit, die die Einhaltung durchsetzt und die Strafen verhängt, wohl ziemlich gross und zudem durchsetzungs- und konfliktfähig sein. Hoffen wir, dass dies mit den Polizeiverantwortlichen gründlich geplant wird, bevor es verhängt wird.
Und noch zu den Strafen: Bussen – wie hoch? In schweren und wiederholten Fällen Freiheitsstrafen? Die Strafen träfen auch Menschen, welche nicht aus Leichtsinn das Haus verlassen haben. Es würden Menschen gebüsst, die ohnehin schon finanzielle Existenzsorgen haben. Und Freiheitsstrafen? Im Ausland mussten schon Gefangenenentlassungen verfügt werden, weil Corona im Strafvollzug zu grosse Probleme bereitete. Wollen wir wirklich unseren Strafanstalten noch Haus-Ausbrecher zuführen?
Die Verhängung einer Ausgangssperre setzt konkrete, umsichtige vollzugsorientierte Überlegungen voraus. Möge ein Nein resultieren!