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Es gibt bessere Mittel, um Sicherheit zu erhöhen, als Bestrafung

Der Freispruch eines Fluglotsen durch das Bundesgericht ist von grosser und grundsätzlicher Bedeutung. Er bereitet den Weg zu einer Fehlerkultur, welche fördert, dass sicherheitsrelevante Fehler zu Ausgangspunkten für Verbesserung der Sicherheit werden: Durch Analyse und durch das Ziehen von Konsequenzen in Verfahren, Organisation, Führung, Ausbildung, Weiterbildung.

Klar: Grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Regelverletzungen müssen strafbar bleiben. Wer grobfahrlässig gehandelt hat oder vorsätzlich gegen eine sicherheitsrelevante Regel verstossen hat, wird deshalb seinen Fehler deshalb wohl auch künftig höchstens unter starkem Gewissensdruck melden.

Die Bereitschaft, einen Fehler zu melden, muss positiv beurteilt werden, denn die Meldung eines selbst begangenen Fehlers ist ein Dienst an der Organisation, an der Sicherheit und an allen, die künftig Opfer eines solchen Fehlers werden könnten.

Menschliche Härten können nicht ausgeschlossen werden: Es ist möglich, dass ein Fehler, der nicht auf Grobfahrlässigkeit hurückzuführen ist, auf Überforderung der handelnden Person hinweist, und dass sie trotz  langjähriger einwandfreier Arbeit nicht länger mit der betreffenden Aufgabe betraut werden kann. In solchen Fällen muss die Fehlerkultur durch eine respektvolle, sozial verantwortungsbewusste Praxis der Personalführung ergänzt werden.

Es ist offensichtlich, dass dies nicht nur für die Flugsicherung, sondern für alle anspruchsvollen und sicherheitsrelevanten Organisationen und Berufe gilt. Mit Recht wird oft die Medizin als Beispiel genannt.

Die Frage, ob und wann Bestrafung, und, wie vermehrt gefordert wird, eine längere und härtere Bestrafung, der beste Weg zu mehr Sicherheit ist, stellt sich auch ausserhalb komplexer technischer Organisationen. Es wäre verhängnisvoll, wenn das Umsichgreifen des Sühneprinzips die Resozialisierung oder Erst-Sozialisierung verdrängen würde. Auch bei banalen Straftaten kann und soll die erstmalige Wahrnehmung einer Fehlentwicklung, vor allem bei jungen Menschen, wenn möglich als Chance genugzt werden, eine bessere Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen. Auch den Ursachen einer Straftat ist nachzugehen: Nicht um den Täter zu entschuldigen, sondern um mehr Sicherheit zu schaffen.

Und wenn dann doch eine Freiheitsstrafe verhängt wird, darf es nicht „aus den Augen, aus dem Sinn“ heissen. Wir müssen uns vermehrt darum kümmern, was in den Strafanstalten geschieht. Auch aus Respekt vor den Menschen, die dort arbeiten.

Link zum NZZ-Bericht über den Freispruch eines Fluglotsen.

Link zu einem Experten-Interview von SRF.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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