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Zwingt das Neutralitätsrecht zur Gleichbehandlung von Täter und Opfer?

„Stimmt die Schweiz Waffenlieferungen über Drittländer in die Ukraine zu, müsste sie auch zu Waffenlieferungen nach Russland ja sagen“, fasst die „NZZ am Sonntag“ die Haltung des Bundesrates zusammen. Und so äussert sich auch Bundesrat Guy Parmelin in einem Interview im „SonntagsBlick“ (5.6.22). Das ist unhaltbar, denn ein Neutralitätsrecht, das zur Gleichbehandlung des Völkerrecht brechenden Täters mit seinem Opfer zwänge, entzöge seiner künftigen Geltung die Grundlage.

Neutralität soll den neutralen Staat zugleich schützen und verpflichten. Voraussetzung dafür ist die Geltung des Völkerrechts. Durch seinen Angriff auf die Ukraine hat Putins Russland klargemacht, dass es sich an Völkerrecht nicht mehr gebunden fühlt. Somit kann der neutrale Staat auch nicht mehr damit rechnen, dass Russland im Konfliktfall seine Neutralität respektieren würde. Aggressive totalitäre Staaten tun dies nicht. Hitler begann seine Westoffensive mit Durchmarsch durch neutrale Staaten und mit deren Besetzung.

Schweden und Finnland ziehen die Konsequenz und wollen der NATO beitreten.

Einsatz für die Geltung des Völkerrechts ist Voraussetzung für die künftige Geltung des Neutralitätsrechts. Und Einsatz für das Völkerrecht bedeutet heute militärische Unterstützung der Ukraine. Die Behauptung, Waffenlieferungen an die Ukraine, selbst indirekte, zwängen zu Waffenlieferungen an Russland, stellt die Zukunft des Neutralitätsrechts in Frage.

Eingedenk ihrer traditionellen, aber durch die Absage Russlands an die Geltung des Völkerrechts bedrohten Neutralität kann der Bundesrat davon absehen, sich denen anzuschliessen, die jeden Vorschlag für einen Waffenstillstand oder Frieden als eine der Ukraine unzumutbare Aufforderung zur Kapitulation zurückweisen. Er kann sich für das Bemühen der italienischen Regierung interessieren, einen Vorschlag zur Beendigung des Krieges zu erarbeiten, und sie vielleicht unterstützen. Er zöge dadurch derzeit wohl noch das Missfallen der ukrainischen Regierung und den Zorn von Schweizer Opinion Leaders auf sich, die – wohl unrealistisch – für nichts Anderes als den (wie definierten?) Sieg der Ukraine über Russland eintreten.

Bemühungen um Waffenstillstand und Kriegsende wären jedenfalls ein würdigere Rolle der Schweiz als die Selbstbindung an eine verfehlte Rechtsauffassung.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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