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Casus Belli? Gegenüber reflexartigen Schuldzuweisungen ist Vorsicht geboten

Nach den folgenschweren Drohnenangriffen auf saudische Erdölanlagen beschuldigt der US-Aussenminister Iran, obwohl sich jemenitische Huthi-Rebellen zu den Angriffen bekannt hatten. Gegenüber reflexartigen Schuldzuweisungen ist Vorsicht geboten. Es kann sich um die Konstruktion eines Kriegsgrunds handeln.

Der Zweite Irakkrieg war längst geführt, als die Politiker, die in den USA und Grossbritannien für seine Auslösung verantwortlich waren, zugeben mussten, dass der irakische Diktator entgegen ihren damaligen Behauptungen keine Massenvernichtungswaffen hatte.

Generell ist es nicht realistisch, aus der Perspektive des einfachen Medienkonsumenten Behauptungen beurteilen zu wollen, über die nur Geheimdienste Bescheid wissen können. Erstrebenswert wäre, dass in solchen Fällen Organisationen und Mächte, die ihrerseits über Geheimdienste verfügen, gegen spontane Schuldzuweisungen Einspruch erheben und eine unparteiische Abklärungen verlangen würden. Dazu wäre die Europäische Union in der Lage, und daran wäre sie auch interessiert, weil sie sich beharrlich gegen eine Eskalation des Konflikts mit Iran einsetzt. Die UNO wäre die gegebene Trägerschaft für eine neutrale Untersuchung. Aber die UNO ist schwach, und die Administration Trump will sie so schwach wie nur möglich.

Können Rebellen mit Drohnen einen solchen Schaden anrichten? MUSS da nicht eine Macht wie Iran mitgewirkt haben? Vielleicht. Aber wer hätte gedacht, dass vier arabische Piloten – und viele Helfer – zu „Nine-Eleven“ fähig wären?

Was bleibt, ist Skepsis.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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