Skepsis ist Bewusstsein, die Wahrheit über etwas Wichtiges nicht zu kennen und (noch) nicht ermitteln zu können, und daraus folgend die Weigerung, diesbezügliche Wahrheitsansprüche anzuerkennen.
Skepsis gegenüber den Corona-Massnahmen würde also bedeuten, dass man die Richtigkeit von Aussagen bezüglich der COVID-19-Krankheit, der Notwendigkeit und Nützlichkeit der angeordneten Massnahmen als nicht bewiesen oder nicht überprüfbar erachtet. Daraus ergibt sich aber nicht zwingend, sich diesen Anordnungen zu widersetzen. Skeptisch zu sein ist nicht dasselbe wie zu bestreiten. Wer skeptisch ist, schliesst nicht aus, dass die Begründungen der Massnahmen teilweise oder ganz zutreffen. Bei solcher Informations- und Meinungslage der Skeptikerin, des Skeptikers kann es vernünftig sein, dass sie oder er sich vorsichtshalber für die Beachtung der Vorschriften, für die Hinnahme der Massnahmen entscheidet.
Wenn Massnahmen als sehr belastend empfunden werden, kann die Skepsis allerdings genügen, um sie abzulehnen und eine Verweigerungshaltung einzunehmen. Entscheidend für dieses Verhalten ist dann aber die Betroffenheit. Die Skepsis erleichtert nur den Entscheid.
Die dominierende Botschaft der Demonstrantinnen und Demonstranten ist aber keineswegs eine skeptische, sondern eine überzeugte: Ein eigener Wahrheitsanspruch. Sie verkünden – und bekräftigen durch ihren Gang in die Illegalität -, dass die Massnahmen zur Einschränkung der Pandemie unbegründet seien, deshalb auch unverhältnismässig, schädlich, menschenrechtswidrig, verfassungswidrig, unbeachtlich.
In den Kantonen Basel-Landschaft, Uri und St. Gallen haben wir nun erlebt, dass die Polizeiführungen solche Demonstrationen weder verhindern können noch wollen, und dass sie auch die Masken- und Abstandspflicht nicht durchzusetzen versuchen. Dies bestätigt, dass die Behörden, die für die Eindämmung der Pandemie verantwortlich sind, ihre Überzeugungsarbeit verstärken müssen:
„Der Bundesrat muss für die Corona-Massnahmen viel mehr Überzeugungsarbeit leisten“ (25.2.21, Link).