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Corona: Öffnungsprogramm muss einen zweiten Teil haben.

Jetzt ist klar, dass das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wieder geöffnet werden muss – obwohl niemand weiss, ob wir vor einem starken Wiederanstieg der Fallzahlen stehen. Deshalb muss das Öffnungsprogramm – und müssen schon die Forderungen nach ihm – einen zweiten Teil haben: Was tun wir, wenn die dritte Welle doch kommt, und wenn sie stark kommt?

Ein dritter Lockdown darf nicht in Frage kommen. Ausdrücklich oder stillschweigend sind wohl alle, die nun eine Öffnung verlangen, von rechts bis links, von Unternehmerin bis Jugendarbeiter, dieser Meinung.

Für den zweiten Teil des Öffnungsprogramms gibt es grundsätzlich einen Plan A und einen Plan B.

Plan A verlangt tiefgreifende, rasche Verbesserungen und Verstärkung von Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus und zur Verminderung seiner Auswirkungen, die weniger einschränkend sind als ein Lockdown.

Plan B ist kein Massnahmenplan, sondern ein Plan zum Umdenken: Wenn Plan A nicht greift, oder zu wenig, und wenn die Zahlen der Infektionen, Spitaleintritte und Todesfälle wieder steigen, ist dies der Preis, den wir zahlen für das Vermeiden der schweren sozialen, psychischen, erzieherischen Schäden, die wir zu erfahren beginnen und deren Vermeidung wir viel höhere Priorität geben müssen als bisher.

Am schwersten ist die Vorbereitung auf eine allfällige Überlastung der Spitäler. Wahrscheinlich muss hier die Planung noch mehr als bisher Methoden der Katastrophenmedizin vorbereiten.

In einer Übergangszeit, bis das Öffnungsprogramm beginnt, müssen die verhängten Massnahmen verfeinert werden. Ein Beispiel: Die Begrenzung von Zusammenkünften Jugendlicher auf fünf Personen ist unhaltbar. Ein leitender Jugendarbeiter bezeichnete es im Tages-Anzeiger* als unverständlich, dass BerufsschülerInnen in grösserer Zahl in einem Schulzimmer sässen, aber wenn sie das Schulhaus verliessen, nur noch zu fünft zusammenstehen müssen. Unhaltbar ist auch, dass eine vierköpfige Familie kein Ehepaar mehr einladen darf, ohne eines ihrer Kinder woanders hin zu schicken.

*  Link zum Artikel (hinter Paywall)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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