- Wir können keine Politiker brauchen, die nicht bereit sind, eine „blutige Nase“ zu riskieren, um sich für das einzusetzen, was sie bzw. ihr Kollegium für nötig erkannt haben.
- Zuletzt war es die SVP, die sich eine „blutige Nase“ holte: Ihre „Begrenzungsinitiative“, die das Ende der bilateralen Beziehungen zur EU herbeigeführt hätte, wurde am 27. September 2020 mit klarem Volks- und Ständemehr abgelehnt (61,7 % Neinstimmen). Der Bundesrat darf, ja soll, dieser Mehrheit Rechnung tragen.
- Ob das Verhandlungsmandat für das Rahmenabkommen erweitert wird, entscheidet der Gesamtbundesrat. Und in dieser Frage steht eine Mehrheit unserer Regierung den Opponenten des bisherigen Verhandlungsergebnisses nahe: Zwei SVP, zwei SP. Die Position zweier weiterer ist kaum einschätzbar. Wenn schon „blutige Nase“, könnte sie sich der Aussenminister vorerst im Bundesrat holen: Durch einen Vier-zu-Drei, Fünf-zu-Zwei oder gar Sechs-zu-Eins-Entscheid für eine substanzielle Erweiterung des Verhandlungsmandats. Er dürfte dies vermeiden wollen.
- Innenpolitisch ist es wohl notwendig, von der EU die Entfernung der Zuständigkeit des EuGH aus dem Rahmenabkommen zu verlangen. Sonst werden die Gegner des Abkommens im Parlament und allenfalls vor der Volksabstimmung behaupten, man hätte sie weggebracht, wenn man nur gewollt hätte. Aber gleichzeitig müssen wir uns auf die Möglichkeit vorbereiten, dass die EU dies ablehnt, weil unsere bilateralen Verträge EU-Recht enthalten und die EU keine unterschiedlichen Auslegungen von EU-Recht für den Zugang zu Märkten und Kooperationen akzeptiert.
Lesetipp:
Peter A. Fischer: „Die Unterschiede zwischen dem Handelsabkommen der Briten mit der EU und dem ausgehandelten Rahmenvertrag der Schweiz mit der Union zeigen vor allem, worum es für die Schweiz wirklich geht: um die Frage, wie wichtig eine gleichberechtigte Partizipation am EU-Binnenmarkt ist.“ (Link)