13 Jahre liegt es zurück, dass die Bundesversammlung Christoph Blocher nicht in den Bundesrat wiederwählte. Damit bezeugte sie, dass Konkordanz und Zauberformel keinen bedingungslosen Anspruch auf eine Vertretung oder Doppelvertretung im Bundesrat geben. Die FDP und Teile der CVP, darunter der jetzige CVP-Präsident Gerhard Pfister, erachteten zwar Blochers Nichtwiederwahl als falsch, gaben der Wiederherstellung einer SVP-Doppelvertretung hohe Priorität und verweigerten Eveline Widmer-Schlumpf die Wiederwahl. Die Mehrheit der Bundesversammlung entschied aber 2011 für eine zweite Amtszeit Widmer-Schlumpfs.
Jetzt ist es Gerhard Pfister, der dem neuen Präsidenten der SVP, Marco Chiesa, schreibt: „«Letzte Woche hat die SVP mit der Empfehlung auf Nicht-Wiederwahl ihres eigenen Bundesrichters Yves Donzallaz einmal mehr ihre Geringschätzung für die Institutionen unseres Landes ausgedrückt.» Der Respekt für die Institutionen, für die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz sei aus Sicht von SP, CVP und FDP nicht verhandelbar. Vor dem Hintergrund dieses «beispiellosen Vorgangs» hielten es die Präsidenten der drei Parteien für nicht zielführend, die anstehende dritte Runde der Konkordanzgespräche zu führen.“ (Tages-Anzeiger 16.9.2020, Link zum Bericht hinter Paywall; Link zum Bericht der NZZ.)
Die nächsten Bundesratswahlen sind erst im Dezember 2023. Bis dann kann sich die Empörung über den Verstoss der SVP gegen die richterliche Unabhängigkeit gelegt haben. Die SVP kann sich aber auch weiter radikalisieren, weitere Beschlüsse fassen und Akte setzen, die die andern Regierungsparteien nicht für vereinbar mit der Konkordanz erachten. Die Partei ist eine Getriebene ihrer selbst: Blocher und seine Kader haben die Basis süchtig gemacht nach immer mehr vom Selben, in immer höheren Dosen.
Gleichzeitig kann sich der Respekt vor dieser Partei abbauen: Die Annahme ihrer Masseneinwanderungsinitiative mit 50,3 % Ja-Stimmen steht allein auf weiter Flur. Die SVP verliert Abstimmung um Abstimmung, von der Initiative für die Volkswahl des Bundesrates bis zur „Selbstbestimmungsinitiative“.