Wer in den Bundesrat oder in eine Kantonsregierung gewählt wird, von dem verlangt das Kollegialprinzip, alle Regierungsbeschlüsse mitzutragen, auch wenn sie oder er dagegen war und die eigene Partei sie bekämpft.
Anderseits kommt ein schweizerisches Regierungsmitglied nach einer Abstimmungsniederlage kaum unter Druck, zurückzutreten. Die Vorlage wird in den meisten Fällen der Gesamtregierung zugerechnet oder angelastet, was auch richtig ist.
Die Wirklichkeit kann aber die Regeln missachten. Dies zeigen Beispiele (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Max Weber (SP, Bern): Der sozialdemokratische Bundesrat und Finanzminister trat 1953 nach der Ablehnung der Abstimmungsvorlage für eine direkte Bundessteuer zurück. Hierzu ein sehr lesenswerter Artikel von Christoph Wehrli, worin er auch auf zwei vorangegangene Bundesratsrücktritte nach Abstimmungsniederlagen hinweist: Emil Welti 1891 und Heinrich Häberlin 1934 (Link zum Artikel). Max Weber kehrte 1955 in den Nationalrat zurück, dem er bis 1971 angehörte.
Kurt Furgler (CVP, St. Gallen): Er weigerte sich, die Regierungsvorlage für die Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu vertreten, weil er den Widerspruch zu seinem katholischen Glauben nicht ertragen hätte. Der Bundesrat übertrug diese Aufgabe dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, dem Zürcher Freisinnigen Ernst Brugger. (Der Fall ist erwähnt in einem Artikel von Claudia Blumer über das Kollegialprinzip, „Tages-Anzeiger“ vom 2.5.2011, Link.)
Christoph Blocher konnte seine Rolle als Parteiführer nicht hinter sich lassen, und wollte es wohl auch nicht. Er war nicht der erste und wohl auch nicht der letzte Bundesrat, der öffentlich Positionen seiner Partei vertrat. Grundsätzlich ist dies nicht systemwidrig, solange kein entgegenstehender Bundesratsbeschluss vorliegt. Aber Blocher überspannte den Bogen. So sprach er an einer Kundgebung, die seine Partei 2005 auf dem Rafzerfeld gegen das Schengen-Abkommen durchführte (Link zum NZZ-Bericht), kritisierte bei einem Besuch in der Türkei die Strafnorm des schweizerischen Strafgesetzes gegen rassistische Hetze und Diskriminierung und lancierte in seinem Bundesfeierreden 2007 den Angriff gegen die „fremden Richter“, der zur „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP führte. Eine Mehrheit der Bundesversammlung verweigerte ihm im Dezember 2007 die Wiederwahl. Man darf wohl annehmen, dass sie ihm zutrauten, in einer zweiten Amtsdauer die Doppelrolle als Bundesrat einerseits, Partei- und Oppositionsführer anderseits systematisch auszubauen. Wer Blocher nicht wiederwählte, wollte keineswegs das Konkordanzsystem sprengen. Vielmehr wollte man Blocher daran hindern, dies in den folgenden vier Jahren zu tun.
Ueli Maurer: Wer eine Partei präsidiert hat, wird eher selten in den Bundesrat gewählt. Zu den Ausnahmen gehören Doris Leuthard (CVP) und Ueli Maurer. Maurer hat seiner Rolle als Bundesrat höhere Priorität gegeben als Blocher. Maurers Wiederwahl war deshalb ungefährdet. Aber auch Maurers Bindung an die Kollegialität hat Grenzen. So liess er bekannt werden, dass er sich als Einziger gegen bestimmte Corona-Massnahmen des Bundesrats gewandt habe – was auch ein Licht auf die innere Entwicklung der SVP wirft, da zu den andern sechs der SVP-Bundesrat Guy Parmelin gehört. Auch in der Europapolitik lässt er keinen Zweifel an seiner parteikonformen Haltung aufkommen – während Parmelin klar gemacht hat, dass er die Kündigungsinitiative bekämpfen werde, und dies nicht nur aus Kollegialität.
Derzeit lohnt sich zu diesem Thema ein Blick in den Kanton Zürich. Die Regierungsrätinnen Jacqueline Fehr und Natalie Rickli haben politisch kaum etwas gemeinsam – aber dies: Sie wollen oder können ihr parlamentarisches Temperament nicht ganz unterdrücken. Das heisst nicht, dass sie schlechte Regierungsrätinnen, schlechthin unkollegial seien oder gar ihre Direktionen schlecht führten. Aber sie wollen offenbar nicht, dass das Kollegialprinzip ihre politische Zugehörigkeit unkenntlich macht. Jacqueline Fehr trat wiederholt mit persönlichen politischen Stellungnahmen auf. Nathalie Rickli hat sich gerade jetzt bezüglich Corona-Massnahmen von der Haltung des Kollegiums distanziert.
Wenn Regierungsmitglieder aus der kollegialen Rolle ausbrechen, sind die Reaktionen meist verständnisvoll. Regierungsmitglieder sollen sich nicht bis zum Letzten verleugnen. Das wäre für die Persönlichkeitsentwicklung fatal. Sie sollen auch Einfluss auf ihre Parteien behalten, was nur möglich ist, wenn sich die Parteien durch sie noch vertreten fühlen.
Vermehrte Missachtung von Regeln des Kollegialprinzips können aber Vorzeichen sein, dass die Zukunft des „Sonderfalls Schweiz“ in Gestalt der „Konkordanz“ nicht mehr selbstverständlich ist.