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Wieviel ist der Schweiz der Schutz der Menschenrechte in Europa wert?

Am Dienstag, 24. September, wird der Nationalrat über Vorstösse entscheiden, die die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fordern. Deren Urheber werden ihre Empörung über das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausdrücken. Aber die Beratung muss auf eine grundsätzliche Ebene angehoben werden: Wieviel wert ist der Schweiz, ihren Einwohnerinnen und Einwohnern der Schutz der Menschenrechte in Europa?

Auf der individuellen Ebene: Viele Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verlassen immer wieder unser Land, aus beruflichen, wissenschaftlichen, kulturellen, touristischen und wohl noch anderen Gründen. Jede und jeder kann einmal unter falschen oder berechtigten Verdacht geraten. Jede und jeder ist deshalb interessiert daran, dass sich Polizei, Justiz,  administrative Behörden an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) halten, und dass diese Normen durch den gemeinsamen Gerichtshof der Mitgliedsstaaten des Europarats, dem auch die Schweiz angehört, geschützt werden – eben durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Auf der Ebene der Sicherheit unseres Kleinstaates: Die Geschichte zeigt, dass es autoritären Regierungen leichter fällt, gegen andere Länder aggressiv zu werden, als Rechtsstaaten. In einem Rechtsstaat, der die Grundrechte respektiert, müssen die Regierungen Kritik durch Gruppen und Individuen, einen kritischen, recherchierenden Journalismus und freie Tätigkeit von Oppositionsparteien zulassen. Insbesondere vor Wahlen müssen sie sich umfassend durchleuchten, kritisieren, in Frage stellen lassen, mit dem vollen Risiko ihres Sturzes. Nur Wahlen in einem Rechtsstaat, in dem die Grundrechte gelten, verdienen die Bezeichnung als Wahlen und legitimieren die Regierung, die aus ihnen hervorgeht. Die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR garantieren die Freiheitsrechte und die rechtsstaatlichen Verfahren, die Voraussetzung dafür sind, dass die Bürgerin, der Bürger die demokratischen Rechte ohne Furcht vor Repression ausüben kann.

Deshalb ist zu erwarten, dass sich der Nationalrat klar zum hohen Wert von EMRK und EGMR für die Schweiz sowie für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bekennt und die Forderung nach Kündigung der EMRK deutlich verwirft. Unzufriedenheit mit der Rechtsprechung und dem Amtsverständnis unserer gemeinsamen europäischen Richterinnen und Richter in Strassburg rechtfertigt keine Kündigung, aber die Schweiz kann sich dafür einsetzen, dass sich die Staaten des Europarates ihrer Kompetenz und ihrer Verantwortung als Träger – und damit quasi Gesetzgeber – der EMRK bewusst werden und die EMRK nötigenfalls sorgfältig weiterentwickeln, ohne sie zu schwächen. Der Bundesrat empfiehlt die Überweisung einer Motion von Ständerat Andrea Caroni, die dies vorschlägt, und bekundet damit seine Bereitschaft, auf diesen Weg zu gehen.

Mehr dazu:

„EMRK-Sondersessionen: Konstruktives Vorgehen mit Mitgliedstaaten ist anzustreben“ (Link)

„Bundesrat zu EMRK/EGMR-Vorstössen: Nein hur Kündigung, Ja zu Vorstoss beim Europarat“ (Link)

„Nur die EMRK schützt in der Schweiz vor menschenrechtswidrigen Gesetzen“ (Link)

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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