Auszug aus dem Bericht (Link): „Eine klare Mehrheit sagt dreimal Nein: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sei für diese Frage nicht zuständig. Er habe auch inhaltlich falsch entschieden. Und die Schweiz solle das Urteil nicht umsetzen.“ Nach der Empörungswelle, die sogleich nach Bekanntwerden dieses Urteils geschürt wurde, überrascht dies nicht.
Eine Umfrage unterscheidet sich von einer Volksabstimmung dadurch, dass sich die Stimmberechtigten über Wochen oder Monate mit den Argumenten befassen können, die für und gegen eine Vorlage vorgebracht werden. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass das Ergebnis einer Volksabstimmung anders ausfällt als zuvor durchgeführte Umfragen. Redaktor Iwan Städler selbst schreibt im Bericht, man könne sich „natürlich fragen, ob die breite Bevölkerung beurteilen kann, ob Strassburg in der Frage der Klimaseniorinnen legitimiert ist.“ Vor einer Abstimmung wäre dies ein Thema, und die Zahl der Stimmberechtigten, die eine begründete Meinung dazu gebildet hätten, wäre grösser.
Hätte es sich um eine Abstimmung gehandelt, wäre auch zur Sprache gekommen, dass sich die Staaten des Europarates, auch die Schweiz mit dem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet haben, Urteile des EGMR zu vollziehen. Es wäre geltend gemacht worden, dass ein europäischer Menschenrechtsschutz auch im Interesse des Kleinstaats Schweiz ist. Die Gegenseite hätte dies bestritten. Die SVP-Fraktion hat ja eine Motion für die Kündigung der EMRK eingereicht.
Diese Umfrage zeigt die Ausgangslage für den nun nötigen Einsatz auf, um Verständnis und Wertschätzung für den europäischen Menschenrechtsschutz wieder zu steigern. Es steht uns wohl eine Volksinitiative zur Kündigung der EMRK bevor, zu der die SVP durchstarten wird, wenn die Räte ihre Kündigungsmotion ablehnen. Und dies ist wahrscheinlich, denn auch die meisten Befürworterinnen und Befürworter der „Stellungnahme“ bekannten sich zur EMRK und machten geltend, ihr Protest gegen „Strassburg“ sei im Interesse der Akzeptanz der Konvention.
Richtigerweise wird daran erinnert, dass die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP, welche die Unverbindlichkeit der EGMR-Urteile zum Ziel hatte, mit Zweidrittels-Volksmehr und allen Standesstimmen abgelehnt wurde.
Wie sich die Meinungen der Stimmberechtigten jetzt weiterentwickeln, hängt auch davon ab, für welches Verhalten sich der Bundesrat entscheidet und zu welchem Austausch es beim Europarat kommt. Rechtlich sind die Stellungnahmen des Parlaments für den Bundesrat unverbindlich, aber es ist anzunehmen, dass er beim Ministerkomitee des Europarates vorstellig werden wird. Die Schweiz ist im Ministerkomitee durch Aussenminister Ignazio Cassis vertreten, und im Ausschuss der Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch Claude Wild, einen EDA-Botschafter, was auch zeigt, dass die Verantwortung für die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit ebenso beim EDA wie beim EJPD liegt. Das Ministerkomitee ist für den Vollzug der EGMR-Urteile zuständig, und ein Vorstoss für ein Zusatzprotokoll, also eine materielle Änderung der EMRK, müsste die Schweiz im Ministerkomitee lancieren. Aufgrund seiner Zuständigkeit für den Vollzug der Urteile muss sich das Ministerkomitee auch von sich aus damit befassen, ob und wie die Schweiz das Klimaurteil umsetzt.
Die EMRK gilt in der Schweiz seit 50 Jahren. Die Anlässe und Publikationen aus diesem Anlass sollen und werden Gelegenheit sein, die Aufmerksamkeit vom Klimaurteil – auch wenn es uns noch lange beschäftigen wird – weiter zu lenken auf das Gesamtbild der Wirkung und des Nutzens der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR.