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Bilaterale III: Misstrauen ins Urteilsvermögen der Stimmberechtigten

Gegen die Bilateralen III wird vorgebracht, gegen eine Übernahme von EU-Recht wäre kein demokratisches Referendum möglich, weil die Stimmberechtigten unter dem Druck drohender Ausgleichsmassnahmen gar nicht nein sagen könnten. Darin zeigt sich ein unberechtigtes Misstrauen ins Urteilsvermögen der Stimmberechtigten.

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