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Ständemehr: Von der Verfassungsdemokratie zur plebiszitären Demokratie?

Die Bundesverfassung regelt in Artikel 140 Absatz 1 litera b, für welche Entscheidungen die Regel „eine Person, eine Stimme“ nicht gilt und sich die Volksmehrheit der Mehrheit der Kantone zu fügen hat. Nun ist die Schweiz auf dem Weg, dies ins freie Ermessen des Parlaments zu stellen – ohne diese Verfassungsnorm zu ändern, obwohl sie durch Volks- UND Ständemehr legitimiert ist, und obwohl Volk und Stände die Staatsvertragsinitiative verwarfen.

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