Nur die EMRK schützt in der Schweiz vor menschenrechtswidrigen Gesetzen
SVP-Nationalrat Alfred Heer sagt dem Tages-Anzeiger (11.4.24, S. 7), „die Schweiz könne die Menschenrechte für sich selbst auch ohne Menschenrechtskonvention schützen. Sie stünden ja in der Verfassung.“ Leider stimmt das nicht, denn nach Artikel 190 der Bundesverfassung* darf das Bundesgericht nur prüfen, ob eine Gesetzesbestimmung verfassungsmässig ist, wenn die Verfassungsnorm auch durch einen Staatsvertrag geschützt ist.