Die Bundesverfassung bleibt der Gesetzgebung untergeordnet – trotz Volks- und Ständemehr
Was man hat, das hat man: Das Parlament beharrt darauf, die Verfassung materiell ändern, Verfassungsrechte materiell einschränken zu können, sofern das fakultative Referendum ausbleibt oder überwunden wird. Erneut entschied der Ständerat am 12. September 2022, dass das Bundesgericht weiterhin auch verfassungswidrige Gesetzesbestimmungen anwenden muss. Zwei Motionen zur Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wurden abgelehnt.