Die Gegner machen geltend, dass die Initiative strenger sei als EU-Recht. Man wird das genau anschauen, die Rechtsentwicklung mitberücksichtigen und überlegen, ob es sinnvoll wäre, dass ein Land, in dem sich besonders viele, grosse und verhaltensauffällige Konzerne niedergelassen haben, bei dieser Rechtsentwicklung voranginge.
Der Abstimmungskampf wird den Handlungsbedarf klären. Auch wenn die Initiative abgelehnt wird, kann danach der Druck auf die Konzerne doch stärker sein als ohne diese Auseinandersetzung. Zudem werden der Bundesrat und die Gegnerschaft Zusicherungen bezüglich der Berichterstattungspflicht abgegeben haben, auf die sich der Gegenentwurf gemäss Ständerat beschränkt.
Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative bekunden zur Zeit eine geradezu übermütige Kampfeslust. Sie könnte ihnen vergehen, wenn im Vorfeld der Abstimmung ausgebreitet wird, welche Vorgänge zu dieser Initiative geführt haben. Und auch in den Abstimmungskampf können neue Ereignisse platzen.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative hinwiederum werden gut daran tun, nicht nur die Basis der Entwicklungs- und Menschenrechts-Organisationen zu mobilisieren, sondern auch bei den Unentschlossenen Überzeugungsarbeit zu leisten: Bei denen, die aus Sorge um die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts zu einem Nein tendieren, obwohl sie den Handlungsbedarf anerkennen.
Link zum bürgerlichen Komitee für die Konzernverantwortungsinitiative.
Link zu “Ja zur Unternehmensverantwortung mit Gegenvorschlag”.