Chefredaktor Arthur Rutishauser im Editorial der „SonntagsZeitung“ vom 6.4.25:
„(…) Viele Wirtschaftsvertreter raten, wir sollten trotzdem möglichst rasch diese Verträge unterzeichnen, dann hätten wir in Europa Ruhe, auf Amerika könne man sich nicht mehr verlassen. In Bezug auf Trump stimmt das, doch gegen den helfen die Bilateralen nicht mehr, denn die würden frühestens 2029 in Kraft treten, und dann ist Trump schon wieder weg. (…)“
Hierzu wären wohl zwei Aspekte zu bedenken:
Erstens: Schon die Befürchtung oder gar Erwartung, dass sich der Zugang zu europäischen Märkten und Kooperationen infolge Scheiterns der Bilateralen III verschlechtert, kann den Standort Schweiz, seine direkt und indirekt exportabhängigen Unternehmen und deren Beschäftigte schädigen. Die Annahme des Verhandlungsergebnisses würde Sicherheit schaffen, und dies nicht erst 2029.
Zweitens: Dass Trump 2029 weg ist, ist möglich, aber nicht sicher. Er schliesst nicht aus, dass er sich über das geltende Recht hinwegsetzen wird. Aber selbst wenn er weg ist – wer wird seine Nachfolge antreten?