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Soll sich die Schweiz mit einem Freihandelsvertrag mit der EU zufrieden geben?

Die Weigerung, eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Auslegung von EU-Recht anzuerkennen, kann die Schweiz vor die Frage stellen: Gibt sie sich mit einem Freihandelsvertrag zufrieden und verzichtet auf bilaterale Verträge, die EU-Recht enthalten? Dies hat die SVP ja auch schon vertreten. Nutzen wir die Zeit, um abzuklären, welche Auswirkungen dies haben könnte.

Übereinstimmende Berichterstattung aus Brüssel und London: Die EU konnte auf eine Zuständigkeit ihres Gerichtshofs verzichten, weil der „Partnerschaftsvertrag“, der den Brexit regelt, im Gegensatz zu den bilateralen Verträgen mit der Schweiz kein EU-Recht enthält.

Niklaus Nuspliger, Korrespondent der NZZ in London (Link):

„(…) Dass der EuGH keine Rolle spielt, ist aber auch eine Folge davon, dass das Abkommen kein EU-Recht enthält und die Briten einen schlechteren Zugang zum EU-Markt erhalten als etwa die Schweiz. Entsprechend entstehen per Anfang Januar harte regulatorische Hürden an der Grenze. (…)

Nicht nur wird der harte Brexit wirtschaftliche Schäden hinterlassen. Mittelfristig wird sich auch die Frage stellen, ob London nicht doch eine engere Kooperation mit der EU wünscht, etwa im Dienstleistungssektor. Zudem wird Boris Johnson rasch im Detail darlegen müssen, wie er seine neuen regulatorischen Freiheiten zu nutzen plant – wobei ihn die Brexit-Hardliner ermuntern dürften, einen Streit mit Brüssel und mögliche Gegenmassnahmen zu riskieren.“

*

Aus einem Bericht von Stephan Israel, Korrespondent in Brüssel, im Tages-Anzeiger vom 28.12.2020 (Link):

„(…) Die Schweizer sind ab dem neuen Jahr deutlich näher an der EU dran als die Briten. Das war in den langwierigen Verhandlungen zwischen Brüssel und London nach dem Brexit-Votum 2016 nicht immer so geplant. Jetzt ist der Vertragstext mit 1250 Seiten zwar recht umfangreich. Es ist aber unter dem Strich ein klassisches Handelsabkommen. Und hier hat die EU schon immer auf den EuGH als Schiedsrichter verzichtet. Anders als gegenüber der Schweiz, die in ihren bilateralen Marktzugangsabkommen EU-Recht übernommen hat. Brüssel dürfte auch in Zukunft auf den Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz pochen. Es geht um die einheitliche Auslegung der Regeln im Binnenmarkt. Die Briten zahlen für ihren Verzicht auf den hürdenfreien Zugang zum Binnenmarkt einen Preis. (…)

Wie dünn der Deal für die Briten auch beim Personen- und Warenverkehr ist, wird sich ab dem 1. Januar zeigen, wenn das Handelsabkommen in Kraft tritt, die Staus in Dover und Calais zur neuen Realität werden. Zwar wird es keine Zölle und Quoten geben. Britische Exporteure werden für den zollfreien Import in die EU aber aufwendig nachweisen müssen, dass ihre Produkte überwiegend im eigenen Land hergestellt wurden. Und sie müssen belegen, dass ihre Ware die Regeln der EU zur Lebensmittelsicherheit oder die EU-Produktestandards erfüllt. Schweizer Exporteure haben hier etwa dank des bilateralen Abkommens zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder des Abkommens über technische Handelshemmnisse weitgehend freie Fahrt. Hoch ist der Preis der Briten auch für den Verzicht auf die Personenfreizügigkeit. Nicht nur werden es britische Unternehmen schwieriger haben, Fachkräfte auf dem europäischen Festland zu rekrutieren. Britische Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfer oder andere Dienstleister können ihre Fachleute nicht mehr unbürokratisch für kürzere oder längere Einsätze im EU-Binnenmarkt entsenden. Und britische Arbeitnehmer oder Selbstständige werden sich anders als Schweizer nicht mehr frei für einen Job in der EU niederlassen oder eine Firma gründen können. Ihre berufliche Qualifikation wird auch nicht mehr automatisch anerkannt.

Klar, der Bundesrat könnte trotzdem versuchen, in Brüssel auf dem Brexit-Menü zu bestehen. Die Chancen, den EuGH wegzuverhandeln, sind allerdings nicht wirklich besser geworden. Ein Handelsabkommen und die bilateralen Binnenmarktabkommen der Schweiz sind zwei unterschiedliche Modelle. Die Schweiz müsste es schon wie die Briten machen und in der Hoffnung auf ein Handelsabkommen die bilateralen Abkommen aufkündigen. Der Preis ist bekannt. Die Briten verlieren auch den Zugang zum Schengener Informationssystem, der Polizeidatenbank. Sehr gut möglich, dass London den Deal bald nachbessern will. Es wird darum gehen, hier bei einer EU-Agentur wieder dabei zu sein und dort sich an einem europäischen Programm beteiligen zu können. Die Briten werden dann von den Schweizern lernen können, wie ein Drittstaat von aussen mühsam versucht, den Zugang zum grössten Binnenmarkt der Welt zu verbessern.“

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„Les diplomates suisses ont-ils vraiment mal négocié? ‚Evidemment que non‘, s’exclame Cenni Najy, vice-président de Foraus, un laboratoire d’idées sur la politique extérieure helvétique. Selon lui, faire un parallèle entre les deux régimes suisse et britannique, c’est ‚comparer des pommes et des poires‘. ‚Celui concernant la Suisse est un régime d’accès au marché, qui met fin à toutes sortes de barrières non tarifaires, comme la reconnaissance mutuelle des certifications de conformité de nombreux produits, dont ceux issus de la technologie médicale. le deuxième est un accord perdant-perdant, priant justement le Royaume-Uni de cet accès au marché, dot on ne mesure pas encore toutes les conséquences ni les coûtes.'“ „Le Temps“, 28.12.20, S. 3.

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Thomas G. Schmutz, Korrespondent in Brüssel, und Inlandredaktor Tobias Gafafer unter dem Titel „Ist der britische Weg ein Vorbild für die Schweiz?“ in der NZZ vom 28.12.20:

„(…) Das bilaterale Vertragswerk ermöglicht Schweizer Firmen in vielen Bereichen eine Teilnahme am Binnenmarkt, die mit der Konkurrenz aus der EU vergleichbar ist. Das wird für britische Unternehmen künftig nicht mehr der Fall sein. Vielmehr wird es neue Handelshürden geben. So enthält der Brexit-Vertrag etwa kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, welches nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt. Die Schweiz verfügt dagegen über eine solche Übereinkunft mit der EU.

Grossbritannien opfert also zugunsten von mehr Souveränität einen besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt. Wie sinnvoll das ist, ist die eine Frage. Ob die Schweiz das nachahmen sollte, die andere. Der Bundesrat wies 2015 darauf hin, dass die Schweiz wohl auch ohne eine Pflicht viele EU-Regeln sowieso nachvollziehen würde, weil dies im wirtschaftlichen Interesse wäre. Dies ist teilweise heute schon der Fall. (…)“

*

Eine satte Mehrheit, von der SVP über die CVP und Teile der FDP bis hin zum Gewerkschaftsbund und zu einer Mehrheit von SP und Grünen, zwingt den Bundesrat zu einem Versuch, unter Beibehaltung der bilateralen Verträge die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs aus dem Rahmenvertrag wegzuverhandeln. Man mag über die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Versuch gelingt, geteilter Meinung sein. Sich auf das Szenario vorzubereiten, dass die EU auf einer einheitlichen Auslegung ihres Rechts besteht, und deshalb auf der Zuständigkeit des EuGH, ist aber notwendig.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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