Einschüchterndes öffentliches Auftreten in Marschgruppen wird aus deutschen Städten gemeldet:
„Bürgerwehren: Wie sich Hooligans und Rechtsextreme vernetzen“ (Link).
„Einge Bürgerwehr von Rechtsextremen, Hooligans und Rockern“ (Link).
„Bürgerwehr in Essen weist rechtsextreme Bezüge auf“ (Link).
Eine solche Entwicklung darf nicht geduldet werden, sonst könnte sich eine neue SA (Sturmabteilung) aufbauen, deren Strassenkämpfer und Schlägertrupps massgeblich Hitlers Weg zur Machtergreifung bereiteten. Die Einschüchterung Andersdenkender durch Marschkolonnen im öffentlichen Raum wäre in der heutigen demokratischen Zivilisation, in der die meisten Menschen über Jahrzehnte verlernen durften, mit gewalttätiger Politik umzugehen und ihr entgegenzutreten, besonders wirksam: Viele gäben sich zum vornherein keine Chance, gegen so etwas Widerstand zu leisten, weder individuell noch kollektiv.
Zu befürchten ist auch, dass eine Bewegung, welche solche Verbände aufbaut, bald auch hat, was ihr bisher weitgehend fehlte (vielleicht abgesehen von einzelnen Politikern wie Bernd Höcke) und was für einen Marsch an die Macht von grösster Bedeutung wäre: Bekannte und in den eigenen Reihen anerkannte Führer.
Notwendig ist deshalb die präventive und repressive Durchsetzung des sogenannten Gewaltmonopols des demokratischen Rechtsstaates. Gefordert ist die „wehrhafte“, die „streitbare Demokratie“.
Das bedeutet, dass die rechtsstaatliche und demokratische Verlässlichkeit und Motivation der öffnetlichen und privaten Sicherheitsorgane noch wichtiger wird. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe der Bildung und Führung. Wer kümmert sich darum? Das muss in Parlamenten zum Thema gemacht und auf die Regierungen zugetragen werden.
Unter dem Titel „Rechtsextremer Anschlag auch in der Schweiz möglich“ stellt Kurt Pelda im „Tages-Anzeiger“ vom 11.10.2019, S. 3, fest: „Viele Rechtsradikale sind bestens mit legal erworbenen Feuerwaffen ausgerüstet, und manche von ihnen arbeiten in der Sicherheitsbranche, wodurch sie über Wissen und Können verfügen, die einem «normalen» Attentäter in der Regel fehlen.“ (Der Artikel ist nur gegen Bezahlung zu lesen.)
Siehe hierzu zwei Texte von „Unser Recht“ aus dem Jahr 2016: „Security-Wildwuchs – ein Risiko für Rechtsstaat und Demokratie?“ (Link) und „Im Security-Bereich droht Wildwuchs“ (Link), sowie von 2018: „Security-Wildwuchs: Der Kanton Bern führt Bewilligungspflicht ein“ (Link).