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SVP-Grenzschutzinitiative und Juso-Erbschaftssteuerinitiative – gültig oder nicht?

National- und Ständerat können Volksinitiativen ungültig erklären. Sie tun es selten. Aber aktuell stellt sich die Frage gleich zweimal, bei einer Initiative von rechts und bei einer von links.

Bei der Grenzschutzinitiative der SVP geht es darum, ob ihre Annahme die Behörden zur Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips zwingen würde, bei der Erbschaftssteuerinitiative um die Rückwirkungsklausel und um eine Verletzung der Eigentumsgarantie.

Das Parlament erklärte sehr selten eine Volksinitiative als ungültig. Massgebliche Bestimmung ist Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung: „Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.“ Zur toleranten Praxis der Räte trägt bei, dass die bei der gesetzlichen Umsetzung einer Volksinitiative grosse Freiheit haben, weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Die Initiantinnen und Initianten können gegen eine gesetzliche Umsetzung, die sie als ungenügend erachten, keine Beschwerde beim Bundesgericht erheben (mehr dazu bei „Unser Recht“: Christoph Grüninger, „Völkerrecht und Verfassungskonformität“, Link).

Im Fall der SVP-Grenzschutzinitiative ist es Operation Libero, die verlangt, sie sei ganz oder teilweise ungültig zu erklären. Auszug aus der Begründung im Petitionstext (Link):

„Diese SVP-Initiative bricht zwingendes Völkerrecht. Sie fordert, dass alle Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel ausgeschafft werden, unabhängig davon, ob ihnen bei einer Rückführung Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung droht. Gleichzeitig möchte sie den Aufenthaltsstatus der “vorläufigen Aufnahme” (F-Status) als subsidiären Schutzstatus ersatzlos abschaffen. Dadurch entsteht eine Gruppe von Personen, die von Folter und grausamer Behandlung bedroht ist, und für die keine Ausnahmen mehr von einer Rückführung gemacht werden kann. Die Schweiz müsste also Personen zurückführen, obwohl sie weiss, dass ihnen Folter oder eine andere Art unmenschlicher und grausamer Behandlung droht. Darin liegt nicht nur eine klare Verletzung des Völkervertragsrechts, sondern ein Verstoss gegen die allergrundlegendsten Regeln der internationalen Gemeinschaft, gegen das zwingende Völkerrecht, das unter allen Umständen eingehalten werden muss.“

Bürgerliche Politiker verlangen die Ungültigerklärung der Initiative der Juso für eine Erbschaftssteuer. Aus einem Bericht der Tamedia-Organe vom 22.6.24 (Link):

„FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann sagt: «Die Rückwirkungsklausel wäre ein Eingriff in fundamentale Grundrechte, wie das Eigentumsrecht.» Ein Steuersatz von 50 Prozent sei «faktisch eine Enteignung». Portmann fordert deshalb: «Man sollte die Initiative für ungültig oder mindestens teilungültig erklären.» Auch der Mitte-Ständerat Erich Ettlin findet: «Das Parlament muss unbedingt prüfen, ob die Initiative zumindest bezogen auf die Rückwirkung teilweise für ungültig erklärt werden muss.»“ Und aus einem weiteren Bericht, erschienen gleichenorts am 13.7.24 (Link): „Einen ganz anderen Vorschlag macht Steuerrechtsexpertin Andrea Opel. Sie und die FDP fordern, der Bundesrat solle klarstellen, wie die Initiative im Falle einer Annahme umgesetzt werden könnte. Dies würde für Betroffene Planungssicherheit schaffen und wohl viele vom Auswandern abhalten und wie eine «Beruhigungspille» wirken, sagt Opel.

In beiden Fällen sind die Chancen dieser Forderungen anhand der eingangs zitierten Verfassungsbestimmung und der zurückhaltenden Praxis der Bundesversammlung zu beurteilen.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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