Die Armee wird von einer Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Meinungsumfragen bestätigen dies regelmässig.* Man mag spekulieren, ob eine Volksinitiative zur Abschaffung der Armee heute mehr oder weniger als den Ja-Stimmen-Anteil von 35,6 in der Abstimmung von 1989 erhielte. Die aktuellen Kriegsrisiken und der kaum bestreitbare Bedarf nach einer Personalreserve, welche in Krisenlagen die zivilen Behörden unterstützt, bestärken wohl eine Mehrheit der Bevölkerung in ihrer Überzeugung, dass die Schweiz nicht ohne Armee sein soll.
Sicherheitsorgane können aber am Boden nur wirksam eingesetzt werden, wenn sie gegen Angriffe aus der Luft geschützt sind. Dabei braucht man nicht an den Einsatz von Panzern zu denken, die durch feindliche Kampfflugzeugverbände angegriffen werden. Realistisch dürfte bis auf Weiteres sein, sich auf Bedrohung durch Drohnen, Kampfhelikopter, Raketen, gekaperte Zivilflugzeuge einzustellen. Wer den Sicherheitsorganen im allgemeinen und der Armee im besonderen den Schutz nach oben verweigert, vermindert oder beseitigt ihre Einsatzfähigkeit.
An diesem Punkt muss die Beschäftigung mit der militärischen Neutralität einsetzen. Solange die Schweiz militärisch neutral sein will, verpflichtet sie sich grundsätzlich, ihren Luftraum selbständig zu verteidigen. Es liegt nahe, dass hierfür mehr Flugzeuge, Piloten, Aufklärungsmittel, Wartungsmittel und Infrastruktur am Boden nötig sind, als wenn die Schweiz in einen Sicherheitsverbund einträte: In die NATO, künftig vielleicht in einen militärischen Teil der Europäischen Union. Die Zugehörigkeit zu einem solchen Verbund wäre ebenfalls mit Kosten verbunden, aber wohl mit tieferen als die militärische Neutralität. Wir verfolgen ja die Auseinandersetzung der europäischen NATO-Staaten mit den USA über die Höhe der europäischen Beiträge.
Eine überwältigende Mehrheit befürwortet die militärische Neutralität der Schweiz. Wenn die Schweiz weder ihre Luftwaffe erneuert noch einem Sicherheitsverbund beitritt, setzt sie auf das Prinzip Hoffnung – und steht damit in einer historischen Kontinuität: Wenn ein neutrales Land angegriffen wird, ist es ihm erlaubt, Unterstützung anderer Staaten zu suchen und anzunehmen. Das Problem liegt bei der Vorbereitung. Ab wann und in welcher Art ist die Vorbereitung zulässig? Die Militärführungen der Schweiz und Frankreichs erarbeiteten vor und bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs einen gemeinsamen Plan zur Verteidigung gegen die deutsche Wehrmacht. Nach dem Zusammenbruch Frankreichs entdeckten die Deutschen diesbezügliche Dokumente, wodurch der Oberbefehlshaber der Schweiz Armee, General Henri Guisan, zeitweilig unter Druck geriet. (Link zum Wikipedia-Beitrag „Manöver H“).
Aber wie einsatzfähig ist eine Schweizer Luftwaffe, die auf sich selber gestellt ist, überhaupt? Gegen welche Bedrohungsarten kann sie im Alleingang welche Wirkung erzielen? Das hängt nicht nur davon ab, dass die Flugzeuge, die Boden-Luft-Raketen und ihre Einsatzleitung zeitgemäss sind, sondern zum Beispiel auch von satellitengestützten Fernaufklärungsmitteln. Die Einzelheiten sind zweifellos geheim, aber systemtechnische Diskussionen müssen öffentlich geführt werden können. Erneut wird auch die Diskussion über die Gewichtung von Boden-Luft-Raketen und Flugzeugen zu führen sein.
Der Gründe sind genug, die Meinungsbildung über die Kampfflugzeugvorlage nicht nur als Grabenkampf pro und kontra Armee und als Verteilungskampf um Bundesmittel zu führen.
*Link zum Bericht „Sicherheit 2019. Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend“ (Militärakademie an der ETH Zürich und Center for Security Studies der ETH Zürich).