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Deutschlands freiheitlich-demokratische Verfassung wird 75-jährig

„Das ursprüngliche Provisorium begründete den freiheitlichsten, demokratischsten und wohlhabendsten Staat, den es je auf deutschem Boden gab“, würdigt Marco Buschmann, deutscher Bundesminister der Justiz, das Grundgesetz, das am 23. Mai vor 75 Jahren in Kraft trat. „Die übergroße Mehrheit in unserem Land steht bis heute fest hinter dem Grundgesetz und seinen Werten.“

75 Jahre Grundgesetz ist Anlass für einen Moment des Respekts vor einem derzeit oft gescholtenen, mitunter gar verhöhnten Staat, dessen eigene Bürgerinnen und Bürgern auch selbst zu einem erheblichen Teil unter dem Eindruck einer Krise stehen.

Deutschland hat sich nach dem Krieg zu einer stabilen freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie aufgebaut. Deutschland hat am Aufbau eines demokratischen, kooperativen Nachkriegs-Europas mitgewirkt, verkörpert in EU und Nato. Es hat die Wiedervereinigung durchgeführt – nicht perfekt, aber unter grossen Anstrengungen, und bei allen politischen Spannungen, die sich jetzt zeigen, mit durchaus achtenswerter Zwischenbilanz. Und was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft, stellte René Höltschi, der Wirtschaftskorrespondent der NZZ in Berlin, in deren Ausgabe vom 15.5.24 seinen Bericht unter den Titel „Ist der Standort besser als sein Ruf?“ (Link): „Ausländische Unternehmen haben letztes Jahr ein Rekordvolumen an Investitionen in Deutschland angekündigt“, stellt er fest und fragt: „Wie passt das mit der Dauerkritik am Wirtschaftsstandort zusammen?“

Mitunter wird Deutschen, die sich gegen den Aufstieg der rechtsextremen AfD wehren, nun sogar dies vorgeworfen – auch und gerade aus der Schweiz, welche angeblich mit der Regierungsbeteiligung der SVP, dieses erklärten Vorbilds der AfD, Erfahrungen mache, die auch für die Regierungsbeteiligung der AfD sprächen. Man mag über die Wirksamkeit verschiedener Methoden des Kampfs gegen den neuen Rechtsextremismus diskutieren, aber man stelle sich vor, wie es in der Schweiz und in ganz Europa aufgenommen würde, wenn eine Mehrheit der Deutschen einer AfD freie Bahn an die Macht gäbe.

Auszug aus dem Artikel, den Justizminister Buschmann in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 16. Mai 2024 veröffentlichte (Link):

„Das Grundgesetz ist am 23. Mai vor 75 Jahren in Kraft getreten. Wir begehen ein glückliches Jubiläum. Das ursprüngliche Provisorium begründete den freiheitlichsten, demokratischsten und wohlhabendsten Staat, den es je auf deutschem Boden gab. Die übergroße Mehrheit in unserem Land steht bis heute fest hinter dem Grundgesetz und seinen Werten. (…)

Der Verfassungsstaat der Bundesrepu­blik Deutschland bildet die vollständige Antithese zum nationalsozialistischen Unrechtsregime: Dem Willkürstaat setzt das Grundgesetz den Rechtsstaat entgegen, dem gleichgeschalteten Zentralstaat den föderalen Bundesstaat, dem Führerstaat das Demokratieprinzip, dem Rassenwahn die Menschenwürde. Diese Gegenreaktion des Grundgesetzes auf die geschichtliche Erfahrung des totalitären Nazi-Staates schlägt sich vielfach in seinem Text nieder. Und dies nicht nur auf der Ebene des Staatsorganisationsrechts. Auch die Grundrechte lassen sich als rechtliche ­Abwehreinrichtung gegen jede Form von Totalitarismus und alle autoritären Ver­suchungen verstehen. Dem ideologisch homogen konstruierten Kollektiv rassenangehöriger Volksgenossen im Nationalsozialismus setzen die Grundrechte ein Volk freier Bürgerinnen und Bürger entgegen, deren Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und geschützt ist.

Allerdings genügt die bloße Existenz von Grundrechten in einer Verfassung nicht als effektive Abwehreinrichtung gegen den Totalitarismus. Davon legt der zweite Hauptteil der Weimarer Verfassung Zeugnis ab, der die Grundrechte der Deutschen enthielt. Fast jede Norm des Grundgesetzes, die als Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht gilt, findet hier eine Vorläuferformulierung. Doch ein effektives Bollwerk gegen die Nazis wurde daraus nicht. (…)

Bei den Grundrechten des Grundgesetzes handelt es sich dagegen ohne jeden Zweifel um subjektive Abwehrrechte der Bürger gegen jedwede Staatsgewalt. Das bedeutet, dass die Grundrechtsträger selbst eine unmittelbare Rechtsposition aus der Verfassung erhalten. Diese Rechtsposition ist vor Gerichten einklagbar. Dieses Konzept war ein gewaltiger juristischer Innovationssprung. Art. 1 Abs. 3 GG ordnet unmissverständlich an, dass die Grundrechte „unmittelbar geltendes Recht“ seien und also keiner weiteren Konkretisierung durch den Gesetzgeber bedürfen. Weiterhin folgt daraus, dass alle staatliche Gewalt, den Gesetzgeber ausdrücklich eingeschlossen, an sie gebunden sei. (…)“

*

Siehe auch:

„Deutschlands Krise“ (Link)

„Nachfahren von WiderstandskämpferInnen warnen vor Rechtsextremisten, insbesondere vor der AfD“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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