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Wird die Pflegeinitiative wirksam? Und wenn ja: wann?

61 % der Stimmenden haben der Pflegeinitiative am 28. November 2021 zugestimmt. Mit einiger Wahrscheinlichkeit können sie eine schwere Enttäuschung erleben. Diesen Eindruck kam auf an einer Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik am 13.5.22 in Bern.

Mehrfach wurde festgestellt, nach der Abstimmung hätten die Initiantinnen und Initianten keine „Ownership“ mehr an der Initiative. Das trifft insofern zu, als die Umsetzung auf Gesetzesstufe in der Kompetenz von National- und Ständerat ist. Eigentlich wäre der zweite Teil der Wahrheit, dass diese die neue Verfassungsbestimmung nach Wortlaut und Sinn umsetzen müssten. Aber in einem Staat ohne Verfassungsgerichtsbarkeit ist sich das Parlament gewohnt, dass es dabei faktisch frei ist.

Das bedeutet nun offenbar für die Pflegeinitiative, dass der erste Teil, der dem Gegenvorschlag entspricht, vielleicht einigermassen umgesetzt wird, wobei schon hierfür angedeutet wird, der Ständerat könnte sich nicht mehr an seine Zustimmung zum Gegenvorschlag gebunden fühlen. Schliesslich seien die Kompromisse im Gegenvorschlag nur eingegangen worden mit dem Ziel, dass die Initiative zurückgezogen werde, und dieses Motiv sei ja inzwischen weggefallen. Von da bis zum Verdacht, man könnte die Initianten quasi dafür bestrafen wollen, dass sie die Initiative nicht zurückgezogen haben, ist der Weg kurz.

Und für den zweiten Teil der Initiative, der nicht im Gegenvorschlag enthalten war, sind die Chancen noch viel schlechter. Da werden die Räte ihre volle Freiheit nutzen, die sich daraus ergibt, dass die Gesetzgebung in der Schweiz faktisch nicht an die Verfassung gebunden ist.

Soll man den Initiantinnen und Initianten raten, sich mit dem Gedanken an eine „Durchsetzungsinitiative“ vertraut zu machen? Vielleicht. Aber selbst wenn eine solche ebenfalls angenommen würde, wäre das Parlament weiterhin frei, woran es sich binden würde und woran nicht.

Aber das Prekärste von Allem ist, dass Initiative und gesetzliche Umsetzung selbst im besten Fall keine rasche Lösung des brennende Problems des „fortlaufenden Erfolgs“ aus den Pflegeberufen bringt. Auch frisch ausgebildete junge Pflegefachleute verlassen den Beruf nach wenigen Jahren scharenweise. Um daran etwas zu ändern, sind Spitäler, Heime und Spitex, aber auch die Kantone ganz auf sich allein gestellt.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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