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Junge Menschen nicht zu früh aufgeben.

Wie soll eine Hochschule mit extremistischen Studierenden umgehen? Die NZZ befragt hierzu den Direktor der Zürcher Hochschule für Künste. Dessen besonnene Haltung verdient Unterstützung. Das Strafrecht verfolgt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erziehungs- und Nacherziehungsziele. Diese Haltung ist auch in Beruf und Bildung sinnvoll.

Aus dem Interview mit Thomas D. Meier, Rektor der Zürcher Hochschule der Künste, in der NZZ vom 20.10.2020 (Link zum Interview):

„Der Fall des mutmasslichen Neonazis wirft die Frage auf, wo man als Hochschule die Grenze zieht zwischen Positionen, die toleriert werden müssen, und solchen, die nicht toleriert werden können.

Meier: Die Grenze ist dort, wo jemand sich strafrechtlich relevant diskriminierend äussert, diese Haltung verbreitet und den Betrieb der Hochschule beeinträchtigt. Dort schreiten wir ein und ergreifen Massnahmen. Gesinnung allein reicht nicht aus, um jemanden von einer Hochschule auszuschliessen. Insofern setzen nicht wir die Grenze, sie ist rechtlich begründet. In einem Land wie Deutschland, das härtere Gesetze gegen Diskriminierung kennt, würde mit dem Fall anders umgegangen. Und in den USA juristisch vielleicht gar nicht. Die Schweiz hat ihr eigenes Rechtssystem, und im Rahmen dieses Systems haben wir uns zu bewegen.

Wie geht man mit Gesinnungen um, die nicht im Rahmen des strafrechtlich Relevanten liegen?

Meier: Diskursiv. Da geht es um den Austausch von Argumenten, das Aushalten von Dissonanzen, die Konfrontation auf argumentativem Weg.“

*

Für eine extremistische oder kriminelle Organisation gibt es nichts Besseres, als wenn ihren jungen Anhängern andere Beziehungen gekappt, alternative Wege und ein allfälliger Ausstieg verbaut werden und sie dadurch emotional und sozial immer stärker von der Organisation abhängig werden.
Selbstverständlich müssen Extremisten daran gehindert werden, an einer Schule oder am Arbeitsplatz zu agitieren oder gar mit Gleichgesinnten Druck gegen Andere aufzubauen. Es kann deshalb Fälle geben, in denen ein Ausschluss oder eine Kündigung nötig werden. Aber Bemühungen, junge Menschen wieder für eine demokratische, freiheitliche, tolerante, rechtsstaatliche und humane Gesellschaft zurückzugewinnen, verdienen Unterstützung, solange sie nicht aussichtslos sind.

Für Mitstudierende und Mitarbeitende kann es förderlich und stärkend sein, sich damit auseinandersetzen zu müssen, dass es Extremismus gibt. Dabei sollen sie begleitet und argumentativ unterstützt werden. Als aktive Bürgerinnen und Bürger sollen sie sich dagegen wehren können. „Aus den Augen, aus dem Sinn“ ist kein Erziehungsprinzip.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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