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Greifen Diktaturen keine neutralen Staaten an?

Christoph Blocher will uns vergessen machen, dass Adolf Hitler den Angriff gegen Frankreich durch die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg führte: „Die Geschichte zeigt, dass Länder kaum Interesse haben können, immerwährend, bewaffnet und umfassend neutrale Staaten leichtfertig anzugreifen, weil sie sich vor aller Welt ins Unrecht setzen“ („Blick“-Interview 25.7.22). – Und erneut verletzt Blocher Schweizer Landesinteresse durch die Behauptung: «Die Schweiz ist Kriegspartei geworden und steht jetzt im Krieg gegen Russland».

Hitler hatte 1937 und noch 1939 erklärt, die niederländische und belgische Neutralität zu garantieren (mehr dazu hier).

Aus dem Interview wird klar, dass Blocher seine Neutralitäts-Initiative mit dem Hauptargument vertreten wird, die schütze die Schweiz davor, in den Dritten Weltkrieg einbezogen zu werden. Er prognostiziert Putin den Sieg über den Westen, weil er derjenige sei, der „den 3. Weltkrieg in Kauf“ nehme – im Gegensatz zu den Amerikanern. Er hält einen raschen Vormarsch der russischen Armee bis zur Schweizer Grenze für möglich. Für den Fall, dass sie trotzdem die Schweiz angreifen würde, habe diese ausschliesslich auf ihre eigene Armee zu setzen. Blocher behauptet, der Rückzug der Schweizer Armee ins Alpenréduit habe die Schweiz vor dem Einmarsch der Wehrmacht bewahrt. Immerhin räumt er ein, dass der Bundesrat das Mittelland preisgeben musste. Dass die Schweiz dank der Réduit-Strategie nicht besetzt wurde, ist angesichts der Komplexität der Beziehungen, die sich zwischen der Schweiz und den sie umgebenden Diktaturen entwickelten, eine fragwürdig monokausale These.

Erneut behauptet Blocher: „Die Schweiz ist Kriegspartei geworden und steht jetzt im Krieg gegen Russland“. Wenn man dies ernst nähme, käme es einem Freibrief an Putin für jede Art von Kriegshandlungen gegen die Schweiz gleich. Man mag mag über den Nutzen der Sanktionen diskutieren, aber im schweizerischen Landesinteresse ist nicht ihre Gleichsetzung mit Kriegseintritt, sondern das Hochhalten des Rechts, an Massnahmen zum Schutz des Völkerrechts teilzunehmen.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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