Vom 4. bis 20. Februar nächsten Jahres finden in China Olympische Winterspiele statt. China könnte interessiert daran sein, dass diese noch durchgeführt werden, und deshalb mit dem Schlag gegen Taiwan zuwarten. Diese Hoffnung weist auf einen Ansatzpunkt für Friedenspolitik hin: Nicht alle diktatorischen, militaristischen Führer sind von der asketischen, fanatischen, am Ende suizidalen Wesensart eines Adolf Hitler. Sie können durchaus ökonomische Interessen haben, und das Interesse, mit ihren Frauen, Kindern, Kamarilla, Oligarchen exklusivem Life Style zu frönen. Geheimdienste müssten auch dies beurteilen können.
Es ist Teil von Friedenspolitik, China und Russland wenn möglich ökonomisch an Nicht-Krieg interessiert zu halten oder neu daran zu interessieren. So sehr Boykotte als Menschenrechtspolitik berechtigt wären, so problematisch sind sie friedenspolitisch. Es kann nicht sein, sich – wie es sich jetzt in der Schweiz abzeichnet – durch Ausbau des China-Geschäfts für die Folgen eines Bruchs mit der Europäischen Union schadlos zu halten. Höchst problematisch wäre auch, wenn sich Ungarn und andere Länder in wachsende Abhängigkeit von China begeben würden. Aber die Weiterführung bestehender Handelsbeziehungen mit China wie Russland ist friedenspolitisch geboten. Unter diesem Aspekt ist auch nachvollziehbar, dass US-Präsident Biden auf Sanktionen gegen die Betreibergesellschaft der deutsch-russischen Pipeline Nord Stream 2 verzichtet (Link zu Bericht).
Friedenspolitik ist nicht gleichzusetzen mit Abrüstung oder mit Unterlassen der Erneuerung der militärischen Bereitschaft. Wenn eine Diktatur mit Expansionsgelüsten wahrnimmt, dass die militärischen Risiken eines Angriffs zurückgehen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zuschlägt. Und wenn sich dann die Angegriffenen trotzdem zu verteidigen versuchen, hat die schwache Rüstungspolitik, mit der man das Kriegsrisiko vermindern wollte, der militärischen Eskalation Vorschub geleistet.
Menschenrechtspolitische Bedenken gegenüber Friedenspolitik sind verständlich. Aber man muss sich auch bewusst sein, dass die Menschenrechte im Krieg unter die Räder geraten, nicht nur durch Untaten siegreicher Truppen, sondern auch durch Einschränkungen der Grundrechte in kriegführenden oder durch Krieg bedrohten Staaten.
Ein schwieriges Thema sind die Ansprüche der Supermächte auf Einflusszonen in ihrer Nachbarschaft. So sehr das Selbstbestimmungsrecht der Völker Respekt verdient, so problematisch ist es, wenn Staaten, deren Territorium strategische Bedeutung für eine Supermacht hat, erwarten, dass um ihres Selbstbestimmungsrechts Willen ein Grosskrieg riskiert oder ausgelöst wird. Dass die Ukraine nicht in die NATO aufgenommen wird, ist deshalb richtig.
Siehe auch: „Russland mit Burma, China mit Iran: Die Autoritären treiben ihre Bündnispolitik voran.“ (Link)