Welche Befreiungen am wichtigsten und dringendsten sind, muss jetzt sofort mit Vertretungen der Jugend definiert werden und in Beschlüsse von Regierung und Parlament umgesetzt werden.
Gleichzeitig muss beschlussesreif gemacht werden, welche gesundheitlichen Auswirkungen und Folgen die Gesellschaft hierfür akzeptiert. Das werden harte Entscheide sein. Wird man sich darauf einigen, das Tabu zu brechen, dass die Kapazitäten der intensivmedizinischen Behandlung und Pflege nicht überfordert werden dürfen? Dann stellt sich die Frage, ob die Triagekriterien eine gesetzliche Grundlage brauchen, also: Wer bekommt noch Intensivbehandlung, wer nur noch Palliativbehandlung (Schmerzlinderung) bis zum Tod? Hierzu ein Zitat aus einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 30.3.21 unter dem Titel „In Paris hat die Triage begonnen“:
«In der Zeitung „Le Monde“ verlangte eine Gruppe von Anästhesieärzten von der Regierung, die Folgen der Pandemiepolitik deutlich auszusprechen. „Indem sie es den Medizinern überlässt, darüber zu entscheiden, welcher Patient leben und welcher sterben soll, entzieht sich die Politik auf feige Weise der Verantwortung“, heißt es in dem Aufruf. Es sei zu befürchten, dass noch mehr Krankenschwestern und Pfleger ihren Vertrag kündigten, weil sie den moralischen Druck nicht mehr aushielten.»