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Forderungen nach Befreiung der Jugend bleiben auf halbem Wege stehen.

Die Forderungen nach Befreiung der Jugend von Corona-Einschränkungen sind wohl heute mehrheitsfähig, wahrscheinlich sogar in allen Generationen. Aber man bleibt damit auf halbem Wege stehen. Dieser Punkt muss überwunden werden.

Welche Befreiungen am wichtigsten und dringendsten sind, muss jetzt sofort mit Vertretungen der Jugend definiert werden und in Beschlüsse von Regierung und Parlament umgesetzt werden.

Gleichzeitig muss beschlussesreif gemacht werden, welche gesundheitlichen Auswirkungen und Folgen die Gesellschaft hierfür akzeptiert. Das werden harte Entscheide sein. Wird man sich darauf einigen, das  Tabu zu brechen, dass die Kapazitäten der intensivmedizinischen Behandlung und Pflege nicht überfordert werden dürfen? Dann stellt sich die Frage, ob die Triagekriterien eine gesetzliche Grundlage brauchen, also: Wer bekommt noch Intensivbehandlung, wer nur noch Palliativbehandlung (Schmerzlinderung) bis zum Tod? Hierzu ein Zitat aus einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 30.3.21 unter dem Titel „In Paris hat die Triage begonnen“:

«In der Zeitung „Le Monde“ verlang­te eine Gruppe von Anäs­the­sie­ärz­ten von der Regie­rung, die Folgen der Pande­mie­po­li­tik deut­lich auszu­spre­chen. „Indem sie es den Medi­zi­nern über­lässt, darüber zu entschei­den, welcher Pati­ent leben und welcher ster­ben soll, entzieht sich die Poli­tik auf feige Weise der Verant­wor­tung“, heißt es in dem Aufruf. Es sei zu befürch­ten, dass noch mehr Kran­ken­schwes­tern und Pfle­ger ihren Vertrag kündig­ten, weil sie den mora­li­schen Druck nicht mehr aushiel­ten.»

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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