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Zwecksetzungen für Atomwaffeneinsatz.

Als US-Präsident Harry Truman den Abwurf von Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki befahl, verfolgte er zwei Ziele: Erstens die sofortige Kapitulation Japans herbeizuführen, zweitens die Sowjetunion zu beeindrucken. Wenn Putin nun mit dem Einsatz von Atomwaffen droht, kann er damit sowohl militärische als auch politische und ökonomische Zwecke verfolgen.

Zu den militärischen Zwecken: Es musste immer damit gerechnet werden, dass eine kriegführende Atommacht, die ihr Kriegsziel mit andern Mitteln nicht oder zu langsam erreicht, Atomwaffen einsetzt.  Dabei kommen primär sogenannte taktische Atomwaffen, auch atomare Gefechtsfeldwaffen genannt, in Betracht. Sie richten sich gegen feindliche Truppenmassierungen oder Waffenstellungen, würden aber schwerste zivile Kollateralschäden verursachen. Wie die Beispiele Hiroshima und Nagasaki zeigen, kann auch mit dem Einsatz strategischer, massenvernichtender Atomwaffen ein militärisches Ziel verfolgt werden. Allerdings ist seit Hiroshima und Nagasaki „MAD“, Mutual Assured Destruction, in Betracht zu ziehen: Wer strategische Atomwaffen einzusetzen erwägt, weiss, dass die feindliche Atommacht zweitschlagsfähig ist. Das „Gleichgewicht des Schreckens“ verhinderte bisher einen Atomkrieg.

Putin hat nun abseits des unmittelbar militärischen Zwecks zwei weitere mögliche Zwecke der Androhung oder Ausführung eines Atomwaffeneinsatzes formuliert: Den Westen zur Aufhebung der Wirtschaftssanktionen zu zwingen, und ihn für diese sowie für die harten Verurteilungen des Einmarsches in die Ukraine zu strafen. Die Zwecksetzung, eine Atomwaffe gegen die Wirtschaftssanktionen einzusetzen, muss wohl insofern ernst genommen werden, als sich nun abzeichnet, dass sich diese tatsächlich schwer auf Bevölkerung und Elite Russlands auswirken werden. Bei dieser Entwicklung ist wohl eine Verzweiflungstat des russischen Herrschers nicht ganz auszuschliessen, auch wenn sie tatsächlich wegen der Zweitschlagskapazität suizidal wäre, für Russland und vielleicht auch für Putin persönlich.

Die Wirtschaftssanktionen müssen aber ohnehin mit weiteren Verhandlungen verbunden werden, welche Russland klar zu erkennen geben, dass sich seine wirtschaftliche Lage wieder bessern kann, wenn es zu einer Sicherheitsordnung zurückkehrt.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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