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Was bedeutet die Europa-Initiative für die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU?

Die Europa-Initiative von Operation Libero ist nur nötig und hat nur eine Chance, wenn vor der Abstimmung zwei Bedingungen gegeben sind: Dass Bundesrat, Parteien und Gewerkschaften die verfehlte Politik, an der das Rahmenabkommen scheiterte, weitergeführt haben, und dass die EU die Beziehungen für die Schweiz annehmbar zu gestalten bereit ist.

Deshalb schwächt die Europa-Initiative die Verhandlungsposition des Bundesrates nicht. Denn es ist auch für die EU klar, dass die Initiative keine Chance hat, wenn die EU Bedingungen stellt, die in der Schweiz keinesfalls mehrheitsfähig sind. Die Vorstellung ist absurd, dass die Unterhändler der EU dem Bundesrat sagen würden: Wir schalten jetzt auf stur, weil wir darauf vertrauen, dass die Europa-Initiative angenommen wird. Dazu kommt, dass mit der Annahme der Volksinitiative noch keineswegs gesichert ist, dass später ein ausgehandelter Vertrag angenommen wird.

Die Europa-Initiative ist die Konsequenz einer schlechten Europapolitik des Bundesrates, der Parteiführungen und der Gewerkschaften. Sie ist auch die Konsequenz davon, dass der Bundesrat die Verhandlungen über das Rahmenabkommen unter Verletzung des Mitwirkungsrechts des Parlaments* und der expliziten Forderung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates nach Entscheidungsgrundlagen abbrach. Sie will ermöglichen, dass Volk und Stände dieser Fehlentwicklung eine Wende geben können, wenn es zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nötig ist. Und sie will ihnen ermöglichen, die Schäden zu beheben, die bis dahin wohl leider eingetreten sind.

Bundesrat, Parteien und Gewerkschaften haben es in der Hand, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Initiative angesichts eines befriedigenden Verhandlungsergebnisses zurückgezogen werden kann. Aber leider besteht noch kein Grund, dies den Verantwortlichen für den aktuellen Stand der Dinge zuzutrauen. Das Zustandekommen der Europa-Initiative ist deshalb notwendig.

* „Rahmenabkommen: Kein Verhandlungsabbruch ohne Genehmigung durch das Parlament“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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