Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagt hierzu in einem Interview in der „SonntagsZeitung“ von 16.8.2020:
„Das Abkommen ersetzt die Bilateralen nicht: Es regelt nur Zölle und garantiert uns keinen hindernisfreien Marktzugang. Die Initianten haben bisher keine taugliche Alternative präsentiert. Und schon die Bilateralen sind eine Alternative, nach dem Nein der Stimmberechtigten 1992 zum EWR.“
Anscheinend ist auch die SVP nicht ganz überzeugt, dass das Freihandelsabkommen das Problem der nichttarifären Handelshemmnisse, also der technischen Bedingungen für den Marktzutritt, lösen würde. Sie verlangt ja Verhandlungen mit der EU: Primär das Wegverhandeln der Personenfreizügigkeit aus den Bilateralen I, sekundär Verhandlungen über eine Ergänzung des Freihandelsabkommens.
Viele, die die EU und namentlich auch die Brexit-Verhandlungen beobachten, geben solchen Verhandlungsbegehren keine Chance oder beurteilen sie zumindest so skeptisch, dass sie das Risiko für den Export schweizerischer Waren und Dienstleistungen in die EU-Länder und damit für die Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen für zu gross halten. Für viele Stimmberechtigte handelt es sich aber um spekulative Argumente, welche der Propaganda der SVP nicht ebenbürtig sind.
Deshalb ist es wichtig, die nichttarifären Handelshemmnisse nicht nur mit diesem spröden Begriff geltend zu machen, sondern mit eingängigen Beispielen anschaulich und verständlich zu machen. Die KMU-Wirtschaft, die sich im Schweizerischen Gewerbeverband für ein Nein entschieden hat, ist hierzu fähig.