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Anzeichen einer rückläufigen Entwicklung der europäischen Integration.

In mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union werde europäisches Vertragsrecht in Frage gestellt, berichtet Richard Werly, Korrespondent von „Le Temps“ in Paris, in der Ausgabe vom 12.10.21: „La bataille déclenchée par la cour constitutionnelle polonaise est tout, sauf une affaire isolée.“

Zwei Beispiele: Das deutsche Bundesverfassungsgericht nimmt für sich in Anspruch, EU-Regelungen auf Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz zu prüfen. Man erinnert sich, dass die SVP im Abstimmungskampf um die „Selbstbestimmungsinitiative“ geltend machte, auch Deutschland stelle sein Grundgesetz über Völkerrecht. Allerdings war dagegen einzuwenden, dass dies praktisch kaum relevant und mit der Schweiz nicht vergleichbar sei, weil das deutsche Bundesverfassungsgericht Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verhindere, das Schweizer Bundesgericht jedoch Grundrechtsverletzungen nicht mehr verhindern könnte, wenn die Verbindlichkeit der EMRK aufgehoben würde. Volk und Stände lehnten diese Initiative deutlich ab.

In Frankreich fordere, berichtet Werly, der frühere EU-Kommissar und Brexit-Verhandlungsführer Michel Barnier in seinem Wahlkampf um eine bürgerliche Präsidentschaftskandidatur einen Verfassungs-„Schild“, „un bouclier constitutionnel“, zur Absicherung französischer Einwanderungsquoten gegen europäisches Recht, insbesondere auch gegen die EMRK, wodurch nicht nur die EU, sondern auch der Europarat (dem die Schweiz angehört) als Trägerschaft der EMRK und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch diese desintegrative Entwicklung betroffen ist.

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Noch ist die Auseinandersetzung mit Polen von grösserer Dimension und Bedeutung als die Entwicklung in anderen EU-Staaten: Es geht darum, ob Polen unter Verletzung von EU-Recht in einen autoritären Staat ohne richterlichen Schutz der Grundrechte umgewandelt wird. Nichtsdestoweniger ernst zu nehmen sind aber auch die vorerst weniger gravierenden Absetzbewegungen in anderen Ländern.

Sollte es sich als politisch notwendig erweisen, den rechtlich verbindlichen Integrationsgrad der EU zu vermindern, bedeutet dies nicht unbedingt einen Absturz in ein Europa der entfesselten Nationalismen. Das Interesse der Staaten an der EU als Plattform geregelter Wirtschaftsbeziehungen und Kooperationen bleibt gross. Ein pragmatischer Umgang der EU, insbesondere des Ministerrats, mit den erwähnten Tendenzen ist deshalb möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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