Neutralität ist nicht einfach passée. Aber es gibt Situationen und Entwicklungen, bei denen sie sinnvoll ist, und andere, bei denen unser Land seine Sicherheit nur durch Kooperation anstreben kann. Und dann gibt es noch solche, bei denen sich Neutralität aus augenfälligen ethischen Gründen verbietet, wozu wohl fast die ganze schweizerische Bevölkerung die derzeit verübten Untaten der Hamas zählt.
Neutralität würde wieder sinnvoll, wenn sich, wie beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs, europäische Mächte, darunter Nachbarländer der Schweiz, bekämpfen würden, ohne dass die eine Kriegspartei a priori eindeutig im besseren Recht wäre, und ohne dass die Schweiz sich mit einer Kriegspartei auf die Verteidigung ihrer Landesgrenzen gegen die andere vorbereiten müsste. Das Beispiel des Ersten Weltkriegs für sinnvolle Neutralität ist umso klarer, als es auch darum ging, den Zerfall der Schweiz in eine Deutschland-Österreich-freundliche Deutschschweiz und eine Entente-freundliche Romandie zu verhindern.
Das Verhalten der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs ist leider bereits ein Beispiel nicht anwendbarer Neutralität: In einer ersten Phase bereitete die Schweiz mit der französischen Armee deren Unterstützung der Schweiz bei einem deutschen Angriff vor (Link). Nach Frankreichs Kapitulation fielen diese Pläne in die Hände der Deutschen, und die Schweiz zog das Gros der Armee ins Alpen-Réduit zurück. Wie gross der Beitrag der Armee zur Verhinderung eines deutschen Einmarsches unter diesen Umständen war, ist umstritten. Jedenfalls musste die unbesetzte Schweiz sich für Deutschland nützlich erweisen – strikte Neutralität war der Schweiz, umzingelt wie sie war, nicht mehr möglich.
Terrorismus ist nicht Politik, nicht Kriegführung, sondern Verbrechen. Dagegen gibt es nur gemeinsamen Kampf, keine Neutralität. Aber ist es im Interesse der Schweiz, gegenüber der imperialistischen Aggression Russlands neutral zu bleiben? Die Ukraine unter Berufung auf Neutralität höchstens halbherzig zu unterstützen, die – wie die Schweiz – unabhängig sein will, ein Recht darauf hat, und die für ihre Unabhängigkeit kämpft, wie die Schweiz es wohl täte? Auch gegen Völkerrechtsbruch darf es keine Neutralität geben.
Dazu kommt die sicherheitspolitische Interessenlage der Schweiz, bedingt durch die Entwicklung der Waffensysteme und der Methoden der Kriegführung. Selbst wenn die Schweizer Armee an der Landesgrenze noch wirksamen Widerstand leisten könnte, würden ihre Truppenstellungen, ihre Logistikbasen und Militärflugplätze durch eine Grossmachtarmee auf grosse Distanzen angegriffen, beschädigt und mindestens teilweise vernichtet, bevor es überhaupt zu einem Kampf an der Landesgrenze käme. Gegen diese Bedrohung, wie auch für die Fernaufklärung und die Bekämpfung von Cyberattacken, braucht die Schweiz eine militärische Zusammenarbeit mit der NATO, die vorbereitet und geübt werden muss. Ein um mehr als hundert Jahre veraltetes Neutralitätsverständnis darf dies nicht verhindern.