In ihrem am 13.7.23 in der NZZ erschienenen Kommentar unter dem Titel „Die Strafjustiz unterläuft das Gesetz“ beruft sie sich auf angenommene Volksinitiativen, die zeigten, dass die Schweizer Bevölkerung „einen Kurswechsel im Strafrecht“ wolle: „mehr Härte gegenüber den Tätern, mehr Schutz der Allgemeinheit. Keine Justiz, die sich einzig um die Resozialisierung des Täters kümmert, sondern eine, die auch auf Vergeltung und Sühne ausgerichtet ist – zwei Begriffe, die in intellektuellen Kreisen geradezu verpönt waren.“ (Für den Populismus-affinen Teil der Leserschaft auch gleich noch ein Anti-Intellektuellen-Goodie…)
Fontana hat aber nichts zu den Abstimmungsergebnissen zu sagen, die ebenso wichtig sind, wenn der Volkswille erkannt werden soll. Sie lässt sie einfach unerwähnt, bringt sie dadurch allerdings nicht zum Verschwinden: Die klare Ablehnung zweier Volksinitiativen der SVP.
– Die Ablehnung der „Durchsetzungsinitiative„, mit der sich Volk und Stände für die Weitergeltung des Verfassungsrechts auf Verhältnismässigkeit in Ausschaffungsverfahren aussprachen und die auch eine sorgfältige Anwendung der Härtefallklausel demokratisch legitimiert.
– Die Ablehnung der „Selbstbestimmungsinitiative„, wodurch Volk und Stände es ablehnten, die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausser Kraft zu setzen.
Volk und Stände wollen verhältnismässige und menschenrechtskonforme Strafurteile.
Anlass für Fontanas Attacke ist übrigens ein Urteil des Bundesgerichts für ein Berufsverbot zweier Pädophiler, also ein Fall, bei dem das Beschwerdeverfahren zu einer Verschärfung der vorinstanzlichen Urteile führte. Auch das Bundesgericht gehört zur Strafjustiz.
Nichts gegen Urteilskritik, und auch nichts gegen die Analyse der Urteilspraxis zum Berufsverbot für Pädophile und zur Härtefallklausel für Ausschaffungsverfahren – aber sorgfältig, auch was die Wahrnehmung des Volkswillens betrifft.