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Und wieder lehnt der Bundesrat eine Motion für Menschen mit Demenz ab

Wiederholt sich die „Geschichte“? 2011/12 nahmen Stände- und Nationalrat mit nur wenigen Gegenstimmen die Motionen Steiert (SP) und Wehrli (CVP) „Steuerbarkeit der Demenzpolitik“ an, obwohl der Bundesrat Ablehnung beantragt hatte. Daraus resultierte die Nationale Demenzstrategie. Nun lehnt der Bundesrat eine ähnlich breit abgestützte Motion von Nationalrätin Maya Graf ab – und argumentiert wie damals. Kurz zusammengefasst: Ihr habt ja recht, aber wir tun schon das Nötige.

„Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz“ lautet der Titel der Motion von Nationalrätin Maya Graf (Grüne, Basel-Landschaft; Link zur Motion). Sie wurde von Ratsmitgliedern aus SP, CVP, EVP und BDP mitunterzeichnet.

Motionsbegehren:

„Der Bundesrat bzw. das zuständige Departement wird beauftragt, die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) so anzupassen, dass Menschen mit Demenz Anspruch auf die für sie adäquaten Pflegeleistungen haben.“

Begründung:

„Menschen mit Demenz haben wie alle im KVG versicherten Personen Anspruch auf Pflegeleistungen, welche gemäss Pflegefinanzierung vergütet werden. Die KLV definiert diese Pflegeleistungen und es zeigt sich in der Praxis, dass viele Pflegeleistungen, welche Menschen mit Demenz benötigen würden, nicht in die engen Definitionen der KLV passen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Anleitung und Überwachung bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme (nach KVG bezahlt die Krankenversicherung nur, wenn eine pflegebedürftige Person durch die Pflegefachperson gewaschen wird oder wenn ihr das Essen eingegeben wird).

„Die angemessene Entschädigung und die finanzielle Tragbarkeit von bedarfsgerechten Leistungen für Menschen mit einer Demenzerkrankung sind gewährleistet.“ So lautet Ziel 4 der Nationalen Demenzstrategie NDS 2014-2019. Der Schlussbericht der Evaluation der NDS hält fest, dass die Finanzierung von demenzspezifischen Pflegeleistungen nach wie vor nicht sichergestellt ist. Die Nationale Demenzstrategie erreicht damit bis auf Weiteres eines ihrer wichtigsten Ziele aus Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen, aber auch hinsichtlich einer guten Versorgung nicht.“

Link zur Stellungnahme von Alzheimer Schweiz zur Evaluation der Pflegefinanzierung.

Link zu „Demenzkosten in der Schweiz“, soeben veröffentlichte neue Studie von Alzheimer Schweiz, welche bekräftigt, dass die unbezahlten Leistungen der betreuenden Angehörigen jährlich rund 5,5 Milliarden wert sind. Wenn die betreuenden Angehörigen nicht endlich finanziell entlastet werden – ganz im Sinn der Motion Graf -, drohen dem Staat und den Krankenversicherern hohe Mehrkosten durch sukzessiven Rückgang dieser Angehörigenarbeit wegen physischer, mentaler und finanzieller Überforderung.

Link zum Demenzmanifest der Betroffenen: Siehe dort vor allem Forderung 1.

Link zur Motion Steiert.

Link zur Motion Wehrli.

Deklaration: Der Autor dieses Artikels ist Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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