Sie befinden sich hier:

Vorwirkung von Volksinitiativen?

Die Bestimmungen der Bundesverfassung (BV, Art. 139) über die Volksinitiative geben dieser keine Vorwirkung. Sollte die heftige Debatte, die im Fall der Kampfflugzeugbeschaffung geführt wird, in einen Vorstoss zur Einführung der Vorwirkung in die BV münden, würde sich ihre Zwiespältigkeit zeigen.

Ein wesentlicher Teil der Stärke der direkten Demokratie besteht in der Willensbildung vor der Abstimmung. Deshalb wäre es falsch, einer eingereichten Initiative bis zur Abstimmung dieselbe Wirkung zu geben wie einer angenommenen. Es zeigt sich immer wieder, dass die Abstimmungen andere Ergebnisse hervorbringen, als Meinungsumfragen zuvor erwarten liessen.

Haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern einer Volksinitiative Anspruch darauf, dass ihr Wille über den Willen der Wählerinnen und Wähler der Parlamentsmehrheit gestellt wird, und auch über den Willen der Mehrheit von Volk und Ständen, die das geltende Verfassungsrecht beschlossen hat?*

Die Einführung einer Vorwirkung von Volksinitiativen würde Interessengruppen und radikalen Minderheiten die Blockade der demokratisch legitimierten Behördenarbeit erleichtern. Es ist berechtigt, die Grenze zwischen Parlament und direkter Demokratie verschieben zu wollen, zum Beispiel durch die Forderung nach einem Finanzreferendum, die neuerdings wieder erhoben wird. Aber abzulehnen ist eine generelle Missachtung der demokratischen Legitimität des Parlaments, indem dessen Kompetenzen untergeordnet würden unter den Willen jeder initiativfähigen Minderheit.

Wer nun im Zorn darüber, dass das Parlament grünes Licht zum Kauf des Kampfflugzeugs F-35 gegeben hat, Vorwirkung von Volksinitiativen fordert, sollte bedenken, dass die Vorwirkung jederzeit seine eigenen Werte und Interessen schädigen könnte. Soll die Vorwirkung einer Volksinitiative die Förderung erneuerbarer Energien und andere energiepolitische Massnahmen blockieren können? Soll sie eine allfällige Chance auf Neuregelung der bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union gefährden und um Jahre hinausschieben können? Es kann kein Zweifel daran sein, dass die nationalkonservativen Kräfte das Instrument der Vorwirkung mit aller Kraft einsetzen würden.

*   À propos Stände: Die geltende Verfassung ist durch das Ständemehr auch föderalistisch legitimiert, eine eingereichte Volksinitiative hingegen nicht. Wollte man dies ändern, müsste zusätzlich zu 100’000 Unterschriften auch eine Unterstützung durch eine bestimmte Zahl von Kantonen verlangt werden.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

„Die Mitte“ – wie wäre dieser Parteiname zu verstehen?

„Die Mitte“ wird die Partei, die aus der Fusion von CVP und BDP hervorgeht, heissen, wenn die CVP-Basis dem Vorschlag der CVP-Parteileitung folgt. Kann man auf Dauer die Mitte eines Parteiengefüges sein wollen, das in Bewegung ist? Und welche Politikbereiche sind massgeblich für die Begründung des Anspruchs, Mitte zu sein?

Weiterlesen »

Wählt die Bundesversammlung allmächtige Chefinnen und Chefs der Departemente?

Auch in der Schweiz werden eigentlich die wichtigsten Politiken durch die Gesamtregierung gestaltet und entschieden. Dennoch läuft jetzt die Diskussion über die bevorstehenden Bundesratswahlen, wie wenn die Bundesversammlung allmächtige Departementschefinnen und -chefs wählen würde. Nur schon die Möglichkeit, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat ein bestimmtes Departement übernähme, kann so zum Ausschlussgrund werden.

Weiterlesen »