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„Konkordanz“ ist, wenn zu drei Vierteln gegen Bundesrat und Parlamentsmehrheiten abgestimmt wird.

Am 13. Februar 2022 setzten sich die Stimmenden bei zwei Gesetzesvorlagen und einer Volksinitiative über den Willen des Bundesrats und der Mehrheiten von National- und Ständerat hinweg. Eine solche Entwicklung ist auch eine Folge davon, dass die Schweiz keine echten Regierungsparteien hat.

Nun wird festgestellt und teils beklagt, dass der Bundesrat führungsschwach sei und an Überzeugungskraft verloren habe (siehe z.B. in diesem NZZ-Kommentar: Link). Dies ist systembedingt: Dadurch, dass die Zugehörigkeit der vier grössten Parteien zum Bundesrat sachpolitisch bedingungslos ist („Zauberformel“). Sie sind deshalb auch frei, sich vor Abstimmungen von der Haltung der Regierung, der sie angehören, zu distanzieren. Die Schwäche des Bundesrates gegenüber den Parteien ist politisch gewollt – bis zu einem gewissen Grade. Vielleicht ist der gewisse Grad jetzt überschritten.

Interessant wird sein, ob diejenigen Parteien, die sich neu um Einsitznahme in den Bundesrat bewerben, ebenfalls auf der sachpolitischen Bedingungslosigkeit beharren werden. Sie ist ja sehr attraktiv für die Bundesratsparteien: Sie sind frei – zugleich aber auch gezwungen -, ihre Flügel und Interessengruppen zu bedienen, soweit, dass sie sich jederzeit entschliessen können, vor einer Volksabstimmung eine Vorlage zu bekämpfen, die ihre Vertreterinnen und Vertreter im Bundesrat und ihre Fraktionen erarbeitet und unterstützt haben, evtl. als Kompromiss.

Die Alternative wäre die Verständigung auf ein minimales Regierungsprogramm. Dies müsste kein umfangreicher, umfassender, detaillierter Koalitionsvertrag wie in Deutschland sein. Die Bereitschaft müsste sich auf wichtigste Aufgaben konzentrieren, wie etwa Rentenreform und Beziehungen zur EU.

Man hat das Zauber-Prinzip der unverbindlichen Regierungszugehörigkeit lange damit gerechtfertigt, dass die Schweiz unregierbar würde, wenn grosse Parteien in der Opposition wären und gegen die Regierungspolitik Initiative und Referendum einsetzen würden. Wenn die Parteien aber immer rigoroser die Unverbindlichkeit ihrer Regierungszugehörigkeit  in den Dienst ihrer Strategien und ihrer radikalen Flügel und Interessengruppen stellen, wird gerade punkto Regierungsfähigkeit eine Neubeurteilung nötig.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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