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Referendumsfrist abgelaufen: Auch die Schweiz bekommt eine Nationale Menschenrechts-Institution

Wie andere demokratische Rechtsstaaten, so bekommt nun auch die Schweiz ein präventives Instrument zum Schutz der Menschenrechte. Am 20. Januar 2022 lief die Frist für ein Referendum gegen die gesetzliche Grundlage der Nationalen Menschenrechts-Institution unbenützt ab.

Vor 20 Jahren reichten der St. Galler Ständerat Eugen David (CVP, heute Mittepartei) und die Zürcher Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi (SP) gleichlautende Parlamentarische Initiativen zur Schaffung einer „Eidgenössischen Kommission für Menschenrechte“ ein (Link zur Pa.Iv. David, Link zur Pa.Iv. Müller-Hemmi). Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte hat die Schritte auf dem Weg zum Ziel aufgezeichnet (Link).

Die Begründung der beiden Parlamentarischen Initiativen lautete:

„Anlässlich der Menschenrechts-Weltkonferenz 1993 in Wien unterstrichen die teilnehmenden Staaten in der Wiener Erklärung die „wichtige und konstruktive Rolle der nationalen Institutionen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte“.

Die Schweiz hat die Wiener Erklärung 1993 mitgetragen. Eine konkrete Umsetzung des Anliegens ist jedoch bis heute in unserem Land nicht zustande gekommen. Demgegenüber verfügen viele europäische Staaten, insbesondere auch unsere Nachbarstaaten, über entsprechende Institutionen.

Diese funktionieren als Brücke zwischen der Zivilgesellschaft und der Politik und verschaffen den Menschenrechtsfragen im Meinungsbildungsprozess das notwendige Gehör.

Menschenrechtspolitik gilt seit mehreren Jahren als wichtiges Aktionsfeld der schweizerischen Aussenpolitik. Es fehlt jedoch ein Gremium, das sich mit den von der Schweiz eingegangenen internationalen Vereinbarungen befasst und deren Umsetzung in der Innen- und Aussenpolitik mit einem öffentlichen, kritischen Dialog begleitet und auch bewertet.

Zu erinnern ist u. a. an folgende Vereinbarungen:

– Europäische Menschenrechtskonvention;

– Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe;

– Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;

– Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau;

– Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte;

– Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Die Vertragsorgane der erwähnten Vereinbarungen geben den beteiligten Staaten Empfehlungen ab. Die Umsetzung dieser Empfehlungen bedarf eines Monitorings in der Schweiz. Die aktuelle Aufsplitterung der Zuständigkeiten in der Bundesverwaltung für das Staatenberichtsverfahren bringt Inkohärenz und Intransparenz in der schweizerischen Menschenrechtspolitik mit sich.

Es fehlt – anders als in andern europäischen Staaten – eine nationale Institution, welche Menschenrechtsfragen aus der Sicht der Schweiz kompetent aufnimmt und nachhaltig in die öffentliche Diskussion in Zivilgesellschaft, Parlament, Regierung und Verwaltung einführt.

Um dies zu ändern, wird die Schaffung einer eidgenössischen Menschenrechtskommission vorgeschlagen.“

*

Im Sinne eines Pilotversuchs wurde in Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) geschaffen. Dessen Tätigkeit zeigte den grossen präventiven Nutzen vorausschauender, analytischer Beschäftigung mit aktuellen und neuartigen Menschenrechtsfragen auf. Auch die NMRI wird keine Beschwerdestelle, kein Gericht werden, sondern ein präventives Instrument. Je besser es wirken wird, desto weniger Beschwerde- und Gerichtsverfahren müssen durchgeführt werden.

Die Einführung der NMRI erfolgte nicht widerstandslos, aber letztlich doch mit Unterstützung klarer Mehrheiten in National- und Ständerat. Vielleicht trug die klare Ablehnung ihrer gegen den europäischen Menschenrechtsschutz gerichteten „Selbstbestimmungsinitiative“ dazu bei, dass die SVP, die die Vorlage abgelehnt hatte – gemeinsam mit NZZ-Redaktorin Katharina Fontana, die fand, ein menschenrechtliches Musterland wie die Schweiz brauche keine NMRI -, auf ein Referendum verzichtete.

Gerade in einem Land, das eine vergleichsweise hohen Standard der Menschenrechtsgeltung aufweist, konnte sich auch die Einsicht durchsetzen, dass die Wahrung der Menschenrechte und der Umgang mit neuartigen Zielkonflikten keine einfache Aufgabe ist, und dass eine NMRI dazu beiträgt, den Standard hoch zu halten. Ihre Einführung stärkt auch die Glaubwürdigkeit der Menschenrechts-Aussenpolitik der Schweiz.

Die Schaffung der NMRI darf als eines der erfreulichen Ereignisse der neueren politischen Entwicklung betrachtet werden: Als Kontrast zu blockierten Reformen und einer verfahrenen Europapolitik. Initiantin und Initiant haben sich während der 20 Jahre unablässig für dieses Projekt eingesetzt: Eugen David als Präsident des SKMR-Beirats, Vreni Müller-Hemmi als dessen Mitglied.

Link zur gesetzlichen Grundlage der NMRI.

Link zum Brief des Vereins „Unser Recht“ an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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