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Medienförderung: Die Chefs und Chefinnen der Grossverlage müssen sich ins Getümmel stürzen.

Befürworterinnen und Befürworter der Medienförderung weisen zu Recht darauf hin, dass die Medienförderung ihren Hauptnutzen bei den neuen, innovativen, regionalen Medien erbrächte. Aber das genügt nicht, um eine Chance auf Annahme der Vorlage zu wahren. Sie hat einen höchst umstrittenen anderen Teil: Die Erweiterung der Beiträge an die Grossverlage.

Gegen die Erweiterung der Beiträge an die Grossverlage wird mit grösster Härte ausgespielt, wie reich die Eigentümerfamilien der Grossverlage seien, und dass die zusätzlichen Bundesbeiträge nicht zur Finanzierung journalistischer Arbeit, sondern der Villen und Yachten der Verlegerfamilien dienen würden. So am Freitag, 7.1.22, in der SRF-Sendung „10 vor 10“. Die Verteidigung durch einen Tamedia-Kadermann wirkte blass und hilflos.

Worum es ökonomisch geht: Die Gegner verlangen von den Grossverlagen, die journalistische Arbeit aus ihren gewinnbringenden digitalen Unternehmensbereichen quer zu subventionieren, statt mehr Subventionen zu beanspruchen. Das ist eine Frage, die ökonomisch nicht leicht zu beantworten ist. Grundsätzlich meine ich festzustellen, dass Quersubventionierung wirtschaftswissenschaftlich zumindest skeptisch beurteilt wird: Ein Unternehmen sollte Erträge aus einem rentablen Angebot primär zu dessen Verbesserung und Verbilligung einsetzen, da es sonst riskiert, durch eine Konkurrenz überflügelt zu werden, die nichts quersubventioniert. Quersubventionierung wäre somit nicht nachhaltig.

Die Grossverlage müssen ihre Haltung zur Quersubventionierung bekanntgeben und erklären, und dies in direkter Auseinandersetzung mit den Villen-und Yachten-„Klassenkämpfern“ – hinter denen ebenfalls Superreiche stehen.

Die Erweiterung der Beitragsberechtigung von Grossverlagen war ein Kompromiss, mit dem man verhindern wollte, dass die Grossverlage die Vorlage in der Abstimmung bekämpfen würden. Nun droht sie am Kompromiss zu scheitern.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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