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Die Zertifikatspflicht sollte nicht zur Sanktion einer Impfflicht umgewandelt werden.

Die Zürcher Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr setzt sich dafür ein, eine bundesgesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht zu schaffen, aber ohne strafrechtliche Sanktion. „Fehr schlägt vor, mit der Zertifikatspflicht, die es schon heute gibt, als Sanktion zu arbeiten“ (NZZ 27.12.21).

Eine so sanktionierte Impfpflicht würde  auf eine Umfunktionierung und Umbenennung der Zertifikatspflicht in eine Impfpflicht hinauslaufen und entspräche damit einer negativen Betrachtungsweise der G-Regelungen, die viele Impfgegner:innen leider heute schon haben.

Meines Erachtens sollten die G-Regeln konsequent nach epidemiologischer Notwendigkeit erlassen, verschärft oder gelockert werden. Sie sollten nicht zum Instrument einer Impfpflicht gemacht werden. Wenn schon Impfpflicht, dann doch eher mit Strafdrohungen, trotz deren Nachteile, die Jacqueline Fehr richtig nennt.

Grundsätzlich ist Überzeugungsarbeit weiterhin die wichtigste Strategie zur Förderung des Impfens und Boosterns. Die Voraussetzungen hierfür ändern sich laufend. Aktuell gilt es zu verhindern, dass die Motivation, sich impfen und boostern zu lassen, durch die immer zahlreicheren Berichte über Impf- und Booster-Durchbrüche einbricht.

Nur konsequent epidemiologisch begründete und kommunizierte Zertifikatspflicht-Regeln können zum Verständnis beitragen, dass und weshalb das Impfen und Boostern nützlich ist.

Link zum NZZ-Artikel.

Hierzu auch:

„COVID-19: Trotz klarem Ergebnis – Überzeugungsarbeit bleibt wichtig und kann noch wichtiger werden.“ (Link)

„Der Bundesrat muss für die Corona-Massnahmen viel mehr Überzeugungsarbeit leisten.“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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