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„Menschenwürde und die Freiheit höher zu gewichten als das Recht auf Leben“?

„Als ethisches Leitbild dient «Aufrecht Schweiz» die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Version von 1948. Daraus leitet die Vereinigung ihren radikalen Freiheitsbegriff ab: Gebe es innerhalb der Menschenrechte scheinbare Widersprüche, seien die Menschenwürde und die Freiheit höher zu gewichten als das Recht auf Leben.“ (NZZ 1.12.21, S. 7*).

Die finden also offenbar, man solle sich unter Berufung auf Menschenwürde und Freiheit Regeln und Massnahmen widersetzen dürfen, die der Staat erlässt, um das Leben anderer Menschen zu schützen.

Papier ist geduldig. Würde ein solcher Massnahmengegner direkt einem Menschen gegenüberstehen, der mit Grund befürchtet, zu sterben, wenn er durch COVID-19 infiziert wird – würde er ihm dann auch ins Gesicht sagen: Ich verlange von dir, dass du dein Leben riskierst, damit ich frei bleibe und das bewahre, was ich unter meiner Menschenwürde verstehe? Das vertritt sich wohl leichter gegenüber dem anonymen Staat, der anonymen Politik.

Sodann ist festzustellen, dass es bei der Eindämmung der Pandemie nicht „nur“ um den Schutz vor dem Tod an sich geht, sondern auch um den Schutz vor einem oft schmerzhaften und einsamen Sterben.

Mehr dazu hier: „Sterben an Corona“ (Link).

Seit Beginn der Pandemie haben wir die Schäden eines Lockdown kennen gelernt. Der Staat muss nicht nur die Schäden des Virus, sondern auch die Schäden der Massnahmen, die er gegen dessen Ausbreitung trifft, so gering wie möglich halten. Aber eine prinzipielle Unterordnung des Lebensschutzes unter individuell bestimmte Ansprüche auf Freiheit und Menschenwürde ist abzulehnen.

* Link zum NZZ-Bericht.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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