Selbst wenn die Mehrheitsverhältnisse im Ständerat nicht, oder nur unwesentlich, zugunsten der Befürworterinnen und Befürworter eines griffigen Gegenvorschlags ändern, werden die Gewählten das Meinungsbild der Nationalratswahlen in ihre Überlegungen einbeziehen müssen. Es kann ihnen nicht gleichgültig sein, wenn in den Nationalratswahlen Kräfte gestärkt werden, die sich in einer Volksabstimmung für die Annahme der KOVI einsetzen würden.
Was den wahltaktischen Nutzen der Verschiebung anbelangt, ist er gleich zu gewichten wie beim Nein des Nationalrats zur Forderung der SVP, noch vor den Wahlen über den zweiten Kohäsionsbeitrag der Schweiz an die EU zu entscheiden: Diese Beschlüsse bieten im einen Fall den KOVI-InitiantInnen, im andern Fall der SVP ebenso günstige Angriffsflächen. Die Propaganda wird nun einfach mit dem Verdacht geführt.
Link zum NZZ-Bericht über die Verschiebung der KOVI-Beratung im Ständerat.
Link zum Bürgerlichen Komitee für die Konzernverantwortung, dem auch der Verfasser dieses Textes beigetreten ist. Die Haltung ist klar: Die KOVI wird unterstützt, wenn die Räte keinen überzeugenden Gegenvorschlag auf Gesetzesebene beschliessen.