„Statt über einen Vaterschafts-, Eltern- oder den vom Bundesrat jüngst vorgeschlagenen Betreuungsurlaub nur für schwer kranke oder verunfallte Kinder zu diskutieren, wäre es sozialpolitisch viel weitsichtiger, neben dem bestehenden Mutterschaftsurlaub einen allgemeinen Betreuungsurlaub einzuführen“, schreibt Gabriela Riemer-Kafka in der „NZZ am Sonntag“ vom 15.9.2019, S. 17. „Ein solcher hätte den Vorteil, dass nicht nur die Väter bei der Geburt ihres Kindes, sondern generell berufstätige pflegende Familienmitglieder bei akuter Pflegebedürftigkeit nächster Angehöriger ihre Verantwortung für die eigene Familie wahrnehmen können. Zudem überlässt er es den Betroffenen, den Anspruch auf die Betreuungszeit frei und nach den Bedürfnissen der Familie und Präferenzen des Berechtigten einzuteilen.
Von einem solchen mutigen Wurf profitieren die gesamte erwerbstätige Bevölkerung und letztlich auch die Arbeitgeber, welche auf weniger überforderte Arbeitnehmende bauen könnten und für die Auszeit entschädigt würden. Die Sorge für Alte, Kranke und junge Familien ist aufgrund der gewandelten Verhältnisse zu einer Aufgabe geworden, welche auch die ganze Gesellschaft betrifft. Ein allgemeiner Betreuungsurlaub ist ein wirksames Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ganz allgemein. Er dient auch dem eingangs erwähnten Herrn Schweizer, der als Vater sein Betreuungsguthaben beziehen könnte. Es ist daher zu wünschen, dass sich unsere Sozialgesetzgebung nicht weiter zersplittert, sondern alle Versichertenkreise in ihre Lösungsvorschläge miteinbezieht.“
Gabriela Riemer-Kafka, 61, war bis zu ihrer Emeritierung im Jahr 2017 ordentliche Professorin für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht an der Universität Luzern. Riemer-Kafka arbeitet heute weiterhin als Lehrbeauftragte an der Universität Luzern und ist als Rechtskonsulentin, Rechtsgutachterin und Publizistin tätig.
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Als Präsident von Alzheimer Schweiz bin ich sehr dankbar für diese Intervention.
Wenn Erwerbstätige eine Angehörige oder einen Angehörigen betreuen, die oder der an Alzheimer oder einer anderen Demenz erkrankt ist, ist zudem ein spezifisches Problem zu beachten: Die Dauer der Betreuungsaufgabe ist sehr schwer oder gar nicht vorhersehbar. Bei anderen Krankheiten können Betreuende und ihre Arbeitgeber die mutmassliche Dauer der Betreuungsaufgabe eher, wenn auch nicht mit Sicherheit, vorhersehen. So hart es sich liest: Bis zur Heilung oder bis zum Tod. Wie lang hingegen ein Leben mit Demenz dauert, ist oft kaum vorhersehbar. Die Betreuungsaufgabe kann sich über zehn oder mehr Jahre erstrecken, und sie hört auch dann nicht ganz auf, wenn die betreute Person in ein Pflegeheim eintritt.
Soll eine Person, die einen Menschen mit Demenz betreut, erwerbstätig bleiben können, braucht es deshalb mehr als einen Urlaub. Es braucht eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung, verbunden mit der Bereitschaft der Arbeitgeberfirma, bei Krisensituationen kurzfristige Abwesenheiten zuzulassen. Wir müssen darauf hinarbeiten, dass die Arbeitgeberschaft dies erkennt und bejaht. Das gibt ihr auch die Chance, wertvolle Fachkräfte zu behalten, wenn auch mit reduziertem Pensum.
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Die Pflegetagung am 14. November 2019 in Luzern, die die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik diesmal mit Alzheimer Schweiz durchführt, ist teilweise der Angehörigenbetreuung gewidmet (Link zur Ausschreibung). Dr. Stefanie Becker, Geschäftsleiterin von Alzheimer Schweiz, referiert zum Thema „Die Bedeutung der Betreuung und die Beziehung zur Pflege im Besonderen bei Demenzerkrankungen“, Prof. Iren Bischofberger generell über „Pflegende Angehörige“. In Interviewform trägt eine betreuende Angehörige einen Erfahrungsbericht bei.