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Was tun, wenn das Rahmenabkommen scheitert?

Nach verbreiteter Erwartung wird der Bundesrat das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union scheitern lassen. Ob er einen Plan B hat, und wie die EU auf einen solchen reagieren wird, ist offen. Der blosse Wunsch, zu verhindern, dass der Zugang zu den europäischen Märkten und Kooperationen erschwert wird, ist jedenfalls noch kein Plan B.

Das Selbstbewusstsein eines wachsenden Teils der Wirtschaft und des Gewerkschaftsbunds, die Schweiz sei so stark, dass sie höhere Hürden des Marktzutritts nicht zu scheuen brauche, trug entscheidend zu diesem Ausgang bei. Dazu kam das Vorbild des Brexit. Und beide Faktoren wirkten sich aus auf der Grundlage eines über Jahrzehnte auf- und ausgebauten Negativbilds der Europäischen Union. Man mag von Christoph Blocher halten, was man will, aber seine Bezeichnung der EU als „Fehlkonstruktion“ hat sich durchgesetzt: Für die EU gibt es in weiten Teilen der schweizerischen Bevölkerung, Politik und Publizistik weder Respekt noch Sympathie. Dies zeigt sich in den rückläufigen Zustimmungswerten des EU-Beitritts in Umfragen. Zwar wurde die Kündigungsinitiative der SVP noch deutlich abgelehnt, aber wie sich jetzt zeigt, sieht vor allem ein direkt betroffener Teil der Wirtschaft sowie grosse Teile von Forschung Hochschulbildung einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen mit ernsten Sorgen entgegen.

Trotzdem müsste das Volk über das Rahmenabkommen entscheiden. Die Weigerung, eine Volksabstimmung herbeizuführen, macht die Bekenntisse zur direkten Demokratie, die gerade in europapolitischen Debatten besonders pathetisch abgegeben werden, unglaubwürdig.

Läuft es so, wie es sich jetzt abzeichnet, müssen die Verantwortlichen für das Scheitern des Rahmenabkommens Gelegenheit zur Bewährungsprobe bekommen. Ein Versuch, sich ihnen sogleich frontal entgegenzustellen, wäre aussichtslos, wohl sogar kontraproduktiv. Eine Volksinitiative für eine kooperative Europapolitik kann vorbereitet werden, hat aber erst eine Chance, wenn Erfahrungen mit den Auswirkungen der Weichenstellung vom Frühling 2021 einen Kurswechsel nahelegen.

Gegen besonders problematische Entwicklungen wird man sich aber stellen müssen, wie etwa gegen die Unterwerfung unter Wohlverhaltens-Forderungen Chinas, um in China Marktanteile zu kompensieren, die die Schweiz in Kontinentaleuropa einbüsst.

Leseempfehlungen:

Peter A. Fischer: „Parmelin reist allein nach Brüssel: Es droht ein verantwortungsloser Kollaps“ (NZZ 17.4.21, Link)

Thomas Cottier: „Der Rechtsschutz im Rahmenabkommen Schweiz-EU“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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