Grossbritannien könne schon – souverän – die Fischkutter aus EU-Staaten aus seinen Gewässern vertreiben. Aber „wenn ihnen die EU ohne Freihandelsvertrag den zollfreien Zugang zum Binnenmarkt verweigert, drohen sie auf den vielen Fischen sitzen zu bleiben.
Der britische Chefunterhändler David Frost Frost beschreibe den Brexit „als Ausdruck eines auch in anderen Ländern verbreiteten Wunsches nach einer Renaissance des Nationalstaats“. Frost sehe „den Zweck des Brexits in der Rückverlagerung der Souveränität über die britischen Gesetze und Grenzen in den Schoss jener nationalen Institutionen, die demokratisch leichter kontrollierbar seien und besser auf kulturelle Besonderheiten Rücksicht nehmen könnten“.
Als Vertreter eines gewandelten Souveränitätsverständnisses zitiert Nuspliger Nick Wescott, Direktor der Royal African Society und früherer britische Diplomat. Wescott halte diesen Souveränitätsbegriff in der globalisierten Welt für überholt. In einem Aufsatz für den Think-Tank «UK in a Changing Europe» habe er geschrieben, wer Handel treiben wolle, müsse internationale Regeln aufstellen: «Souveränität bedeutet, nicht nur die Regeln im Heimmarkt beeinflussen zu können, sondern auch in den Märkten, aus denen man kauft und in die man verkauft.» So gesehen führe der Brexit „zwar auf dem Papier zu einem Gewinn von Souveränität, aber faktisch zu einem Verlust, weil Grossbritannien Macht und Einfluss am Tisch der europäischen Entscheidungsträger verliert“.
Hierzu ein Auszug aus Thomas Cottier: „Das Rahmenabkommen und die Souveränität“ (Link):
„Von der äusseren zur inneren Souveränität in der Europapolitik der Schweiz
(…) Das Rahmenabkommen macht nach dem Scheitern des EWR-Vertrages vor 28 Jahren einen ersten und bescheidenen Schritt weg von der institutionellen Abstinenz, hin zu einem kooperativen Souveränitätsverständnis in der gemeinsamen Sorge für Frieden und Wohlfahrt in Europa, die allein der Souveränität ihren Sinn und ihre Legitimation in der Region verschafft. Die Schweiz kann dabei an den eigenen Erfahrungen zwischen Bund und Kantonen in der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben anknüpfen. Hier wie dort geht es um die Frage, wer am besten in der Lage ist, die öffentlichen Güter herzustellen, welche Frieden und Wohlfahrt garantieren. Darüber kann man vernünftig streiten, gleich wie bei den Aufgabenteilungen zwischen Bund und Kantonen, denen Debatten vorangin-gen und die in demokratischen Abstimmungen entschieden wurden. Hier muss auch der eigentliche Kern der Souveränitätsdebatte liegen. Nicht in Schlagworten um das letzte Wort, sondern um das Ringen nach Lösungen, die Frieden und Wohlfahrt im ursprüngli-chen Sinne in Europa am besten und immer wieder herstellen können.
Die Debatte muss sich, mit andern Worten, von den Kategorien der äusseren Souveränität in die Kategorien der inneren Souveränität in Europa bewegen. Ein Lern- und Bewusstseinsprozess muss hierzulande einsetzen, unter Rekurs auf die ursprüngliche Funktion und Legitimation der Souveränität. Die Auseinandersetzung um das Rahmenabkommen bildet dazu eine willkommene und überfällige Gelegenheit. Die massiven Ablehnungen der Selbstbestimmungsinitiative im Jahre 2018 und der Begrenzungsinitiative im Jahre 2020 durch den Souverän legen dazu der Politik die Grundlage.”