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Welche Konsequenzen ziehen wir aus der neusten Erfahrung mit dem Ständemehr?

Die Mehrheit der kleinen Kantone wird der Abschaffung des Ständemehrs keinesfalls zustimmen, und wohl auch keiner Revision, die ihre Vetomacht schmälern würde. Dazu kommt, dass in den grossen Kantonen grosse Teile des politischen Spektrums am Ständemehr interessiert sind. Gegner der Konzernverantwortungsinitiative in grossen Kantonen kamen nur dank dem Ständemehr zum Ziel. Das kann sich wiederholen. Und das reizt dazu an, Verfassungsrevisionen zu verlangen, auch wenn eine blosse Gesetzesrevision vertretbar wäre – hoffend, dass sie dann am Ständemehr scheitern – zum Beispiel die Einführung der Ehe gleichgeschlechtlicher Paare. – Was also tun?

Bei wichtigen Anliegen muss die Mehrheitsbildung von langer Hand auf kantonaler Ebene vorbereitet werden, unter besonderer Berücksichtigung von Kantonen, die den Ausschlag geben könnten („swing states“). Die kleinen Kantone sind durchaus keine hoffnungslosen Fälle. Zum Beispiel haben die Kantone Schwyz und Schaffhausen bereits Transparenz-Initiativen betreffend die Politikfinanzierung angenommen.

Man hat das übrigens für die Konzerninitiative nicht so schlecht gemacht, wie die Ablehnung vermuten lassen könnte. Bereits wurde ausgerechnet, dass knapp 6000 Stimmen, verteilt auf ablehnende Kantone, genügt hätten für ein zustimmendes Ständemehr (Link zum Bericht der NZZ).

Statt Energien an die Illusion einer Abschaffung oder Schwächung des Ständemehrs zu verschwenden, können Parteien und NGO’s ihre Präsenz und Resonanz in kleinen Kantonen ausbauen und den Dialog mit der ländlichen Bevölkerung intensivieren. Es gibt ermutigende Voraussetzungen, in Bergkantonen zum Beispiel Bio-Landwirtschaft und Einsatz für Umweltschutz.

Die Stände haben die „Selbstbestimmungsinitiative“, mit der die SVP die Schweiz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention bugsieren wollte, und die „Begrenzungsinitiative“, die zur Kündigung der Abkommens über die Personenfreizügigkeit geführt hätte, klar abgelehnt.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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